Konformitätsbewertung nach PED

Konformitätsbewertung nach PED | Bureau Veritas

Zulassungen nach EU-Druckgeräterichtline 2014/68

In die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU fallen einzelne Druckgeräte und Baugruppen, ortsfeste Druckgeräte - PED, die beim Inverkehrbringen neu auf den Markt der Europäischen Union gelangen. Das bedeutet, dass es sich um Druckgeräte, Baugruppen oder Produkte handelt, die in der Europäischen Union hergestellt oder aus einem Drittland eingeführt wurden.

Wir bieten das nötige Know-How und die rechtlichen Voraussetzungen - unter Erfüllung der technischen Sicherheitsanforderungen - Druckgeräte und Baugruppen konform zu bewerten, um eine Zulassung nach Druckgeräterichtlinie zu erwirken (CE-Kennzeichnung). Dies kann beispielsweise eine Entwurfprüfung, Schluss- und Druckprüfung oder eine Qualitätsüberwachung umfassen.

Serviceleistungen

  • Neben den Inspektionen und Zertifizierungen bieten wir auch die zur Konformitätsbewertung nötige Entwurfsprüfung und erwirken Entwurfsmuster oder Baumusterzulassungen
  • Bewertung von Werkstoffen zur Einhaltung der technischen Voraussetzungen der Druckgeräterichtlinie (Erstellung eines Einzelgutachtens PMA)
  • Auditierung und Zertifizierung ihres Qualitätssicherungssystem im Sinne der Druckgeräterichtlinie

Häufig gestellte Fragen

Welche Produkte fallen unter den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie?

Die Richtlinie gilt für folgende Druckgeräte mit einem 
maximal zulässigem Druck (PS) von über 0,5 bar: 

  • Druckbehälter (z. B. Wärmetauscher, Kolonnen, Dampfkessel, Tanks)

  • Rohrleitungen

  • Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion

  • Druckhaltende Ausrüstungsteile

  • Baugruppen mehrerer Druckgeräte wie z. B. Behälter und Rohrleitungen

Bureau Veritas Services SAS Frankreich führt für Sie die Konformitätsbewertung und den Richtlinien entsprechende Prüfungen unter der Kennnummer 0062 und unter Einbindung der Bureau Veritas Industry Services GmbH durch.

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