Konformitätsbewertung von Druckgeräten | Bureau Veritas
Sichere Zulassung von Druckgeräten für den europäischen Markt
Druckgeräte sind in zahlreichen Industrien unverzichtbar, von der Energie- und Chemiebranche bis hin zur Lebensmittel- und Prozessindustrie und unterliegen aufgrund ihrer Beschaffenheit spezifischen regulatorischen Anforderungen. Für Hersteller bedeutet dies, dass sie bereits in der Entwicklungs- und Fertigungsphase sicherstellen müssen, dass ihre Produkte diesen geltenden Vorgaben entsprechen. Die Konformitätsbewertung bildet hierfür den zentralen Rahmen: Sie definiert alle notwendigen Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsschritte, um die Übereinstimmung eines Druckgeräts mit den relevanten Anforderungen systematisch nachzuweisen.
Mit der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED) existiert in Europa ein verbindlicher Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Druckgeräten. Bureau Veritas begleitet Sie als unabhängiger Partner bei der Umsetzung der Anforderungen und unterstützt Sie dabei, den gesamten Konformitätsbewertungsprozess effizient und normgerecht zu gestalten.
Reibungsloser Zugang zum europäischen Markt
Minimierung technischer und regulatorischer Risiken
Transparente Anforderungen und nachvollziehbare Abläufe
Ein weltweites Expertennetzwerk, das für Ihre Anliegen erreichbar sind
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED)
Der Rechtsrahmen für sichere Druckgeräte in Europa
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (Pressure Equipment Directive, PED) wurde 2014 veröffentlicht und regelt seit 2016 verbindlich das Inverkehrbringen von Druckgeräten und Baugruppen innerhalb der Europäischen Union. Sie definiert verbindliche Anforderungen an Konstruktion, Herstellung und Prüfung, um ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau sicherzustellen.
Je nach Druck, Größe und Medium werden Druckgeräte in unterschiedliche Risikokategorien eingeteilt. Daraus ergeben sich spezifische Konformitätsbewertungsverfahren, die Hersteller durchlaufen müssen, um die Übereinstimmung mit den Richtlinienanforderungen nachzuweisen. Ziel der PED ist es, den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit von Anlagen, Menschen und Umwelt zu gewährleisten.
Unsere PED-Services auf einen Blick
- Entwurfsprüfung und Baumusterzulassungen / Modul B, G, H1
Wir begleiten Sie bereits in der Entwicklungsphase mit der Entwurfsprüfung Ihrer Druckgeräte und unterstützen bei der Erlangung von Entwurfs- oder Baumusterzulassungen. - Werkstoffbewertung (PMA)
Durch die Bewertung eingesetzter Werkstoffe stellen wir sicher, dass alle materialtechnischen Anforderungen der Druckgeräterichtlinie erfüllt werden, inklusive Erstellung von Einzelgutachten (PMA). - Auditierung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen / Module D, E, H, H1
Wir prüfen und zertifizieren Ihr Qualitätssicherungssystem gemäß den Anforderungen der PED und schaffen so die Grundlage für eine normgerechte und effiziente Fertigung. - Inspektion und Überwachung / Module A2, C2, F, G
Wo von der Richtlinie oder den einschlägigen Regelwerken gefordert, führen wir die relevanten Prüfungen durch oder überwachen diese in regelmäßigen Abständen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Weltweite Präsenz für alle Module
Dank unserer globalen Präsenz sind wir mit qualifizierten Mitarbeitern nicht nur in Deutschland und Europa präsent, sondern bieten alle Dienstleistungen mit eigenen Mitarbeitern weltweit an.
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Reibungslos & Effizient
Sicherstellung eines reibungslosen und abgestimmten Konformitäts-bewertungs-verfahrens über alle Projektphasen hinweg inkl. systematischer Prüf- & Bewertungsverfahren.
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Richtlinien-konforme Prüfung
Bewertung aller relevanten Bestandteile der technischen Dokumentation wie Risikobeurteilungen, Betriebsanleitungen, Kennzeichnungen, Konformitäts-erklärungen und Prüfprotokolle gemäß PED-Anforderungen.
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Rechtskonformes Inverkehrbringen
Begleitung auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung und Sicherstellung der Erfüllung regulatorischer Anforderungen.
Beispielhafter Ablauf einer Konformitätsbewertung nach PED
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur PED-Konformitätsbewertung
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Was gilt im Sinne der PED als Druckgerät?
Als Druckgeräte werden einzelne Druckgeräte oder Baugruppen bezeichnet, die Gase oder Flüssigkeiten unter Druck aufnehmen, durchleiten oder verarbeiten. Dazu zählen beispielsweise Behälter, Rohrleitungen, Armaturen und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, von einfachen Rohren und Behältern bis hin zu komplexen Systemen und ganzen industriellen Anlagen.
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Welche Produkte fallen in den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie?
Die Richtlinie gilt für Druckgeräte mit einem maximal zulässigem Druck (PS) von über 0,5 bar:
- Druckbehälter (z. B. Wärmetauscher, Kolonnen, Dampfkessel, Tanks)
- Rohrleitungen
- Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion
- Druckhaltende Ausrüstungsteile
- Baugruppen mehrerer Druckgeräte wie z. B. Behälter und Rohrleitungen
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Welcher Zusammenhang besteht zwischen PED und CE-Kennzeichnung?
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU bildet die rechtliche Grundlage für die Anforderungen an Druckgeräte in der EU, während die CE-Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) 765/2008 Anhang II deren sichtbarer Nachweis ist. Im Rahmen der Konformitätsbewertung wird geprüft, ob ein Druckgerät die Vorgaben der Richtlinie erfüllt – erst danach darf es mit der CE-Kennzeichnung versehen und auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden.