Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) | Bureau Veritas

Betrieblicher Berater für Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmanagement

Arbeitgeber und Unternehmer sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Ein wesentlicher Baustein des Arbeitsschutzes stellt dabei die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) dar. Denn nach dem Arbeitssicherheitsgesetz §5 und der DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Unfallverhütungsvorschrift) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.

Benötigen Sie weitere Informationen? Wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Erfüllung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben.

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Fachkraft fuer Arbeitssicherheit - gesetzliche Anforderungen erfuellen

Mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit von Bureau Veritas kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und profitieren außerdem von

  • EINEM SCHNELLEN ANGEBOT & UNKOMPLIZIERTER ABWICKLUNG
  • KOMPETENTER FACHLICHER BERATUNG ZUM THEMA ARBEITSSCHUTZ, ZUGESCHNITTEN AUF IHR UNTERNEHMEN
  • REDUZIERUNG IHRES HAFTUNGSRISIKOS

Sprechen Sie uns gerne an - wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen!

Auf der sicheren Seite mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit 

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei allen notwendigen Maßnahmen, um potentielle Risiken in Form von Arbeitsunfällen und vermeidbare Erkrankungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Dabei unterstützen unsere erfahrenen Fachkräfte bei einem gesamtheitlichen Arbeitsschutz und der präventiven Gesundheitsvorsorge in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und dem Management - das sorgt für mehr als nur Rechtssicherheit! 

Umfassende arbeitssicherheitstechnische Betreuung durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Unsere branchenerfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie deutschlandweit mit dem Ziel, die vorgegebenen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Betriebsstätte möglichst gefahrenfrei zu gestalten.

Dabei bieten wir Ihnen ein umfangreiches Portfolio mit Lösungen für mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz:

•  Erfüllung aller notwendigen Aufgaben der Betreuung nach DGUV 2 & Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
•  Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen/ Beurteilung der Arbeitsbedingungen
•  Beratung beim Aufbau der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation
•  Arbeitsplatzbegehungen und Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung
•  Unterweisungen von Beschäftigten im Hinblick auf Arbeits- und Gesundheitsschutz
•  Erstellung von Betriebsanweisungen & Mitarbeiterschulungen
•  Unterstützung bei der Auswahl eines  Arbeitsmediziners/ Betriebsarztes
•  Durchführung von Unfalluntersuchungen, Dokumentation, Analysen und Auswertungen
•  Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschuss (ASA)
•  Betriebsbegehungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und zur Erarbeitung von Präventivmaßnahmen
•  und vieles mehr: Sprechen Sie uns bei spezifischen Nachfragen gerne an! 

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von Fachkräften für Arbeitssicherheit und den passenden Arbeitsschutzlösungen.

Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit - Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kommen Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und sorgen für mehr Arbeitsschutz sowie Rechtssicherheit in ihrem Unternehmen. Da die Beratung durch die SIFA einen erheblichen Einfluss auf das Qualitätsniveau des betrieblichen Arbeitsschutzes nimmt, ist die Auswahl einer professionellen Fachkraft von zentraler Bedeutung. So vermeiden Sie langfristig Verstöße gegen das Arbeitssicherheitsgesetz und bieten Ihren Mitarbeitern somit einen sicheren Arbeitsplatz.

  • Weniger Arbeitsunfälle

    Mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz hilft dabei Arbeitsunfälle zu reduzieren und unfallbedingte Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter zu verringern

  • Geringeres Haftungsrisiko

    Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen und Vermeidung von Folgekosten durch mehr Rechtssicherheit

  • Schnelle Umsetzung

    Durch unser großes Netzwerk an Fachkräften können wir Ihnen schnell und unkompliziert die richtige SIFA für Ihr Unternehmen zur Verfügung stellen

  • Mehr Qualität

    Erfahrene Fachkräfte mit branchenspezifischem Wissen sorgen für mehr Qualität durch eine schnelle und effektive Umsetzung von arbeitsschutzrelevanten Maßnahmen

Fachkräfte für Arbeitssicherheit für jede Branche

Vorbeugende Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen in jeder Branche getroffen werden. Doch abhängig von der Tätigkeit des Unternehmens wirken sich betriebsspezifische Eigenheiten auf die notwendigen arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen aus.  

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten für jede Branche das notwendige Fachwissen und unterstützen Sie bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen - unter anderem stellen wir Fachkräfte für folgende Bereiche:

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Gesundheit & Sicherheit am Arbeitsplatz

•  Automobilindustrie
•  Einzelhandel & Dienstleistungswirtschaft
•  Baugewerbe
•  Energieversorgung
•  Chemie & Prozessindustrie
•  Lebensmittelindustrie
•  Pharmabranche & Medizin
•  Versicherungs- & Finanzwirtschaft
•  Weitere Branchen/ Sonstige

Erfahren Sie wie wir Sie mit branchenspezifischen Lösungen unterstützen können - Lassen Sie uns hierzu gerne Ihre Anfrage zukommen.

Häufig gestellte Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Warum muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden?

Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber, der mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt, dazu verpflichtet ist, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber dabei, die gesetzlich geregelten Vorschriften des Arbeitsschutzes im Betrieb umzusetzen. 

Wie kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sowohl intern als auch extern beauftragt werden. Bei der internen Beauftragung wird ein eigener Mitarbeiter/ eine eigene Mitarbeiterin ausgebildet oder eingestellt, der/die für die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen verantwortlich ist. Diese/r wird persönlich bestellt als Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Bei der externen Beauftragung wird ein überbetrieblicher HSE-Dienstleister engagiert. Eine namentliche Beauftragung einer Person kann hierbei entfallen. Die Eintragung der unterbeauftragten Firma als zuständige Stelle ist dabei ausreichend. 

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