Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) | Bureau Veritas
Betrieblicher Berater für Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmanagement
Arbeitgeber und Unternehmer sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Ein wesentlicher Baustein des Arbeitsschutzes stellt dabei die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) dar. Denn nach dem Arbeitssicherheitsgesetz §5 und der DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Unfallverhütungsvorschrift) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.
Benötigen Sie weitere Informationen? Wir unterstützen Sie schnell und unkompliziert bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Erfüllung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben.
Sprechen Sie uns gerne an - wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen!
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei allen notwendigen Maßnahmen, um Arbeitsunfälle und Erkrankungen am Arbeitsplatz zu vermeiden. Dabei erfüllen unsere erfahrenen Fachkräfte nicht nur die nach DGUV Regelversorgung definierten Aufgaben, sondern bieten Ihnen darüber hinaus einen ganzheitlichen Service und helfen Ihnen aktiv bei der Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen - das sorgt für mehr als nur Rechtssicherheit!
Unsere branchenerfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie deutschlandweit mit dem Ziel, die vorgegebenen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihre Betriebsstätte möglichst gefahrenfrei zu gestalten.
Dabei bieten wir Ihnen ein umfangreiches Portfolio mit Lösungen für mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz:
• Erfüllung aller notwendigen Aufgaben der Betreuung nach DGUV 2 & Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
• Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen/ Beurteilung der Arbeitsbedingungen
• Beratung beim Aufbau der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation
• Arbeitsplatzbegehungen und Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung
• Unterweisungen von Beschäftigten im Hinblick auf Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Erstellung von Betriebsanweisungen & Mitarbeiterschulungen
• Unterstützung bei der Auswahl eines Arbeitsmediziners/ Betriebsarztes
• Durchführung von Unfalluntersuchungen, Dokumentation, Analysen und Auswertungen
• Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschuss (ASA)
• Betriebsbegehungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und zur Erarbeitung von Präventivmaßnahmen
• und vieles mehr!
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von Fachkräften für Arbeitssicherheit und den passenden Arbeitsschutzlösungen.
Mit der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kommen Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und sorgen für mehr Arbeitsschutz sowie Rechtssicherheit in ihrem Unternehmen. Da die Beratung durch die Sifa einen erheblichen Einfluss auf das Qualitätsniveau des betrieblichen Arbeitsschutzes nimmt, ist die Auswahl einer professionellen Fachkraft von zentraler Bedeutung. So vermeiden Sie langfristig Verstöße gegen das Arbeitssicherheitsgesetz und bieten Ihren Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz.
Mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz hilft dabei Arbeitsunfälle zu reduzieren und unfallbedingte Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter zu verringern
Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen und Vermeidung von Folgekosten durch mehr Rechtssicherheit
Durch unser großes Netzwerk an Fachkräften können wir Ihnen schnell und unkompliziert die richtige Sifa für Ihr Unternehmen zur Verfügung stellen
Erfahrene Fachkräfte mit branchenspezifischem Wissen sorgen für mehr Qualität durch eine schnelle und effektive Umsetzung von arbeitsschutzrelevanten Maßnahmen
Vorbeugende Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen in jeder Branche getroffen werden. Doch abhängig von der Tätigkeit des Unternehmens wirken sich betriebsspezifische Eigenheiten auf die notwendigen arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen aus.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten für jede Branche das notwendige Fachwissen und unterstützen Sie bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen - unter anderem stellen wir Fachkräfte für folgende Bereiche:
Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt vor, dass jeder Arbeitgeber, der mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt, dazu verpflichtet ist, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber dabei, die gesetzlich geregelten Vorschriften des Arbeitsschutzes im Betrieb umzusetzen.
Die Abkürzung „Sifa“ steht für Sicherheitsfachkraft. Die Abkürzung „FaSi“ für Fachkraft für Arbeitssicherheit. Beide Bezeichnungen beschreiben inhaltlich die Fachkraft für Arbeitssicherheit und werden synonym verwendet.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sowohl intern als auch extern beauftragt werden. Bei der internen Beauftragung wird ein eigener Mitarbeiter ausgebildet oder eingestellt, der für die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen verantwortlich ist. Bei der externen Beauftragung wird ein überbetrieblicher HSE-Dienstleister engagiert.