EnSimiMaV

Öko-Modul EnSimiMaV | Bureau Veritas

Einhaltung und Bestätigung der §4 Mittelfristenergie­versorgungssicherungs­maßnahmen­verordnung (EnSimiMaV) 

In den letzten Jahren wurde die Sicherung der Energieversorgung zu einem zentralen gesellschaftlichen Thema. In diesem Kontext weist die Bundesregierung Großunternehmen, die einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieverbauch von mehr als 10 GWh vorweisen, zur konkreten Maßnahmenumsetzung an. Mit der EnSimiMaV werden diese Unternehmen dazu gesetzlich verpflichtet, wirtschaftlich umsetzbare und konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz schnellstmöglich durchzuführen (max. innerhalb von 18 Monaten ab Verordnungseinführung). 
Als Teil verschiedener Öko Module hat Bureau Veritas ein auf die Einhaltung der Verordnung zugeschnittenes EnSimiMaV Modul entwickelt, welches von der Verordnung betroffene Unternehmen dabei unterstützt, die notwendige Bestätigung zu erhalten.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Der §4 EnSimiMaV richtet sich an Großunternehmen, die einen jährlichen Gesamtenergievebrauch von mind. zehn Gigawattstunden vorweisen. Ist ein Unternehmen betroffen, ist es dazu verpflichtet, die vorgeschriebenen Anforderungen innerhalb eines Zeitrahmens von 18 Monaten beginnend am 01.10.2022 zu erfüllen:

  • Abgegebene Erklärung über die besagte Nicht-Wirtschaftlichkeit 
    Wurden vor dem 01.10.2022 nicht-wirtschaftliche Maßnahmen identifiziert, so ist jeweils eine Erklärung zur Nicht-Wirtschaftlichkeit abzugeben. Diese Erklärung erfolgt unter Anwendung der DIN EN 17463 (ValERI).
  • Unabhängige Bestätigung der umgesetzten und nicht umgesetzten Maßnahmen, z.B. durch Bureau Veritas 
    Ab dem 01.02.2024 führen wir die EnSimiMaV Prüfung als zusätzliches Modul im Rahmen von Audits oder auch unabhängig davon durch und bestätigen Ihnen die korrekte Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderung (sofern anwendbar und erfüllt).

Ab wann gilt eine Maßnahme als wirtschaftlich?

Eine Maßnahme wird dann als wirtschaftlich durchführbar definiert, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß DIN EN 17463 (ValERI) innerhalb eines Zeitraums von 20 Prozent der vorgesehenen Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert zeigt. Der Bewertungszeitraum ist dabei unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer strikt auf höchstens 15 Jahre begrenzt.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Anforderung?

Kann ein Unternehmen ab dem 1.4.2024 in einem Audit nach ISO 50001 bzw. ISO 14001 (bei Energieaudit-Pflicht nach EDL-G) die EnSimiMaV Bestätigung nicht vorlegen, wird dies als Nichtkonformität (Hauptabweichung) eingestuft. Anschließend haben die Betroffenen 90 Tage Zeit, die Anforderungen zu erfüllen und die entsprechende Bestätigung nachzureichen. Unsere Auditoren können diese Bestätigung als Konformitätsnachweis auch nach Außerkrafttreten der Verordnung am 30.9.2024 einfordern. Das Fehlen der EnSimiMaV Bestätigung kann im Rahmen der ISO 50001 Auditierung zu Zertifikatsentzug führen, wenn keine Schließung dieser Nichtkonformität erfolgt. Wir raten daher, sich die korrekte Umsetzung der EnSimiMaV bis spätestens zum 30.9.2024 bestätigen zu lassen .

EnSimiMaV

 

Step-by-Step mit dem Öko-Modul EnSimiMaV von Bureau Veritas

Für die Erfüllung des §4 EnSimiMaV ist eine unabhängige dritte Partei notwendig, die alle bestehenden Anforderungen prüft und Ihnen bestätigt. Wir übernehmen für Sie diese Prüfungen und bestätigen Ihnen die korrekte Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderung. 

  • Step 1

    Digitale Datenerhebung (durch Bureau Veritas)

  • Step 2

    Angebotserstellung für eine Bestätigung nach §4 EnSimiMaV (als Zusatz oder separat)

  • Step 3

    Durchführung der Prüfung durch Bureau Veritas

  • Step 4

    Ausstellung der Bestätigung durch Bureau Veritas

Der EnSimiMaV Flyer

Weitere Informationen finden Sie in unserem PDF-One Pager zur EnSimiMaV

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