BEHG BECV

Öko-Modul BEHG/BECV | Bureau Veritas

Staatliche Entlastung vom Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) durch Bestätigung nach BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)

Das Inverkehrbringen von Brennstoffen wird seit dem 1.1.2021 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2 Abgabe belastet. Dies hat allerdings mitunter negative Auswirkungen auf deutsche Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Um diesen „Carbon Leakage” zu vermeiden, gewährt der Gesetzgeber den Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Beihilfen, die in der BECV (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung) geregelt werden. Die staatlichen Beihilfen sind an spezifische Anforderungen gebunden, die durch eine Zertifizierungsstelle wie Bureau Veritas auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und bestätigt werden müssen. 
Als Teil verschiedener Öko-Module hat Bureau Veritas ein auf die Einhaltung der Verordnung zugeschnittenes BECV Modul entwickelt, welches von der Verordnung betroffene Unternehmen dabei unterstützt, die notwendige Bestätigung zu erhalten.

Welche Grundbedingung muss für die Beihilfszahlung erfüllt sein?

Laut §10 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) betrifft die Verordnung Unternehmen, die folgende Grundbedingung erfüllen:

  • Energieverbrauch von ÜBER 10 GWh / Jahr

    Unternehmen, die einen jährlichen Energieverbrauch von über 10 GWh aufweisen, benötigen ein ISO 50001 Zertifikat, welches spätestens ab dem 01.01.2023 ausgestellt wurde.

  • Energieverbrauch von UNTER 10 GWh / Jahr

    Unternehmen, die von einem 3-Jahresschnitt vor dem Abrechnungsjahr durchschnittlich unter einem jährlichen Energieverbrauch von 10 GWh liegen, müssen mindestens ein nicht zertifiziertes ISO 50005:2021 System der Stufe 3 umgesetzt haben oder Mitglied eines Energieeffizienz-Netzwerks sein.

Welche Anforderungen stellt die BECV an Empfänger der Beihilfen?

Ab dem Abrechnungsjahr 2023 sind zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen in Form von Effizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen durchzuführen. Dabei ist vorgesehen, dass je nach Abrechnungsjahr ein bestimmter Prozentsatz in diese Maßnahmen investiert wird:

  • 2023 & 2024: mind. 50% der Beihilfen für Klimaschutzmaßnahmen
  • Ab 2025: mind. 80% der Beihilfen für Klimaschutzmaßnahmen

Die Effizienzmaßnahmen unterliegen stets Wirtschaftlichkeitsberechnungen gemäß DIN EN 17463, unabhängig davon, ob die Maßnahmen durchgeführt wurden oder nicht. Die Kriterien für die Wirtschaftlichkeit variieren zwischen den Abrechnungsjahren 2023-2025 und ab 2026. 

Prüfung der Anforderung durch externe Zertifizierungsstelle

Die Erfüllung der Anforderungen muss von Zertifizierungsstellen wie Bureau Veritas auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und bestätigt werden. Dabei konzentrieren wir uns sowohl auf die durchgeführten als auch auf die nicht durchgeführten Maßnahmen sowie ggf. getätigte Investitionen in Dekarbonisierung.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Anforderungen?

Sollte ein Unternehmen während der BECV Prüfung nicht in der Lage sein, die erforderlichen Nachweise vorzulegen, steht ihm eine Frist von 90 Tagen zur Verfügung, um die Anforderungen zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise nachzureichen. Dieser Zeitverzug kann jedoch die rechtzeitige Beantragung der Entlastung gefährden, weshalb wir zu einer rechtzeitigen Beschaffung der geforderten Nachweise raten.

Step-by-Step mit dem Öko-Modul BECV von Bureau Veritas

Für die Beihilfen gemäß der BECV ist eine Bestätigung zur Anforderungserfüllung durch eine prüfungsbefugte Stelle notwendig. Wir übernehmen für Sie diese Prüfung und helfen Ihnen dabei, den Bezuschussungsanspruch Ihres Unternehmens gemäß BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung zu sichern. 

  • Step 1

    Datenerhebung über DEHSt*

  • Step 2

    Datenerfassung durch den Kunden für die Prüfung / Antragsstellung über das FMS der DEHSt*

  • Step 3

    Durchführung der Prüfung durch Bureau Veritas

  • Step 4

    Ausstellung der Bestätigung durch Bureau Veritas

*Unternehmen, die eine Beihilfszahlung gemäß BECV anstreben, können diese über die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beantragen. 

Der BECV Flyer.

Weitere Informationen finden Sie in unserem PDF-One Pager zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)

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