EnEfG

Öko-Modul EnEfG | Bureau Veritas

Wirtschaftliche Maßnahmen für eine gesteigerte Energieeffizienz durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das 2023 veröffentlichte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz zu steigern, um den Primär- und Endenergieverbrauch sowie den Import und Verbrauch von fossilen Energien zu reduzieren. Mit §9 EnEfG werden Unternehmen dazu verpflichtet, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergiesparmaßnahmen zu erstellen, prüfen zu lassen und zu veröffentlichen. Betroffen sind dabei Unternehmen, die einen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/Jahr vorweisen und ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 bzw. ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) betreiben oder der Energieauditpflicht nach EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) unterliegen. 
Als Teil verschiedener Öko-Module hat Bureau Veritas ein auf die Einhaltung des Gesetzes zugeschnittenes EnEfG Modul entwickelt, welches betroffene Unternehmen dabei unterstützt, die notwendige Prüfung und Bestätigung zu erhalten.

Welche Unternehmen sind vom EnEfG betroffen?

§9 des Energieeffizienzgesetzes richtet sich an Unternehmen, die einerseits einen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/Jahr aufweisen und andererseits mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Es ist ein EnMS nach ISO 50001 vorhanden.
  • Das Unternehmen wurde nach EMAS validiert.
  • Das Unternehmen ist nach EDL-G zu Energieaudits verpflichtet.

Welche Maßnahmen fordert das Energieeffizienzgesetz?

Die vom EnEfG betroffenen Unternehmen sind dazu verpflichtet, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergiesparmaßnahmen zu erstellen, prüfen zu lassen und anschließend zu veröffentlichen. Dabei wird auch die (Nicht-) Wirtschaftlichkeit der identifizierten Maßnahmen berücksichtigt. Die Veröffentlichungspflicht der Unternehmen startet mit einer drei Jahresfrist nach…

  • …der Zertifizierung/Rezertifizierung.
  • …Berichtsdatum von der Energieaudit-Fertigstellung.
  • …EMAS-Register Eintragung.

Die Erfüllung und Umsetzung der geforderten Maßnahmen ist durch eine Zertifizierungsstelle wie Bureau Veritas auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und zu bestätigen. 

Wann ist eine Maßnahme (nicht) wirtschaftlich?

Die Identifizierung von Maßnahmen beinhaltet stets Wirtschaftlichkeitsanalysen, welche die Rentabilität der durchgeführten oder nicht durchgeführten Maßnahmen erläutern. Eine Maßnahme wird als wirtschaftlich betrachtet, wenn die Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß DIN EN 17463 nach 50% der Nutzungsdauer einen positiven Kapitalwert aufweist.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Anforderung?

Kann ein Unternehmen nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist keine Bestätigung vorweisen, ist dies mit einer Nichteinhaltung einer rechtlichen Anforderung und somit mit einer Nichtkonformität (= Abweichung) gleichzusetzen. Daraus kann im Fall einer Stichprobenprüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Bußgeld von bis zu 100.000€ je rechtlicher Einheit verhängt werden. Wir raten Ihnen deswegen dazu, sich rechtzeitig um eine Bestätigung zu kümmern. 

Step-by-Step mit dem Öko-Modul EnEfG von Bureau Veritas

Für die Erfüllung des §9 EnEfG ist eine unabhängige prüfungsbefugte Stelle notwendig, die alle bestehenden Anforderungen prüft und Ihnen bestätigt. Wir übernehmen für Sie diese Prüfungen und bestätigen Ihnen die korrekte Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderung.

  • Step 1

    Digitale Datenerhebung (durch Bureau Veritas)

  • Step 2

    Angebotserstellung für eine Bestätigung nach §9 EnEfG (als separates Modul, auch zu einer ISO 50001 Auditierung hinzubuchbar)

  • Step 3

    Durchführung der Prüfung durch Bureau Veritas

  • Step 4

    Ausstellung der Bestätigung durch Bureau Veritas

Der EnEfG Flyer

Weitere Informationen finden Sie in unserem PDF-One Pager zum EnEfG

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