SPK Strompreiskompensation

Öko-Modul SPK | Bureau Veritas

Strompreisaufschlag kompensieren lassen mit der Strompreiskompensation (SPK)

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist ein Emissionsrechtehandel, welcher eine Obergrenze für die Treibhausgasemissionen für Energieerzeuger und Industriebetriebe festlegt, um Emissionen innerhalb der EU zu reduzieren. Betroffene Energieerzeuger müssen somit für ihre CO2-Emissionen Emissionszertifikate erwerben und geben die dadurch entstehenden Kosten über einen Strompreisaufschlag auf den Strompreis an die Kunden weiter. Mit der Strompreiskompensation (SPK) werden diese indirekten CO2-Kosten für stromintensive und abwanderungsgefährdete Unternehmen kompensiert. Die Kompensation ist an spezifische Anforderungen gebunden, die parallel von Wirtschaftsprüfern und durch eine Zertifizierungsstelle wie Bureau Veritas auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und bestätigt werden müssen. Diese parallelen Prüfungsvorgänge überschneiden sich hierbei nicht.

Bureau Veritas ist auf Grundlage der im März 2024 veröffentlichen Leitfäden zum DEHSt - Online-Verfahren als prüfungsbefugte Stelle involviert um die ökologischen Gegenleistungen der Kunden zu prüfen und zu bestätigen.

Welche Unternehmen sind von der SPK-Richtlinie betroffen?

Die SPK-Richtlinie richtet sich vor allem an Unternehmen, die aufgrund ihrer stromintensiven Produktion einen höheren CO2-Ausstoß aufweisen und durch die entstehenden CO2 Kosten mit einer höheren finanziellen Belastung zu rechnen haben. Um diese zusätzlichen CO2 Kosten nicht vollständig an Kund*Innen weitergeben zu müssen, sondern durch den Staat kompensiert zu bekommen, sind betroffene Unternehmen dazu verpflichtet, die Strompreiskompensations-Richtlinie zu befolgen. 

Welche Anforderungen stellt die SPK an betroffene Unternehmen?

Laut Strompreiskompensationsrichtlinie (SPK) sind Unternehmen beihilfeberechtigt, die folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Unternehmen kommt aus bestimmten (Teil-)Sektoren 
    Das Unternehmen stellt in einem oder mehreren Anlagen Produkte her, die unter einen der in Anhang I der EU-ETS Beihilfen-Leitlinien genannten (Teil-) Sektoren fallen.
  2. Jährlicher Energieverbrauch > 10 GWh: 
    ENTWEDER: Das Unternehmen weist ein ISO 50001 Zertifikat vor, das spätestens ab dem 01.01.2023 gültig sein muss.
    ODER: Das Unternehmen betreibt ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach dem Eco Management and Audit Scheme (EMAS). Hier kann Bureau Veritas Sie jedoch nicht unterstützen.

Neben den grundlegenden Maßnahmen müssen Unternehmen auch verschiedene ökologische Gegenleistungen erbringen. Diese können vielfältig sein und erfordern oft eine Bestätigung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle wie Bureau Veritas:

Besonders nennenswert sind wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen, die Sie bis zu 100% der Beihilfe des Vorjahres umsetzen müssen. Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen wird dabei vorab in bis zu zwei Stufen (siehe Info-Flyer) geprüft. In der Regel müssen mindestens 50% des Beihilfebetrags in die zuvor definierten Maßnahmen investiert und belegt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Info-Flyer bzw. noch genauer in den Leitfäden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Auch Dekarbonisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich möglich.

Prüfung der Anforderungen durch externe Zertifizierungsstellen

Die Erfüllung der Anforderungen muss von Zertifizierungsstellen wie Bureau Veritas auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und bestätigt werden. Dabei konzentrieren wir uns sowohl auf die durchgeführten als auch auf die nicht durchgeführten Maßnahmen sowie ggf. getätigte Investitionen in Dekarbonisierung.

Was passiert bei Nicht-Einhaltung der SPK-Richtlinie? 

Sollte ein Unternehmen die festgelegten Anforderungen nicht erfüllen können, besteht eine Frist von 90 Tagen, um die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Verzögerungen könnten jedoch die rechtzeitige Beantragung von Beihilfen gefährden, was wiederum finanzielle Auswirkungen haben kann. Beachten Sie hierzu bitte die Fristen der DEHSt. Aus diesem Grund raten wir Ihnen dazu, sich rechtzeitig um eine Bestätigung nach SPK-Richtlinie zu kümmern.

STEP-BY-STEP MIT DEM ÖKO-MODUL SPK VON BUREAU VERITAS

Für die Erfüllung der SPK-Richtlinie ist eine unabhängige prüfungsbefugte Stelle notwendig, die Ihre bestehenden Anforderungen bzgl. der ökologischen Gegenleistungen prüft und bestätigt. Wir übernehmen für Sie diese Prüfungen mit Hilfe der Formular-Management-System-Plattform (FMS) der DEHSt, nachdem Sie dort die nötigen Daten rechtzeitig bereit gestellt haben und bestätigen Ihnen die korrekte Umsetzung dieser Anforderungen nach erfolgreicher Prüfung.
 

  • Step 1

    Digitale Datenerhebung für das Angebot und Angebotserstellung für eine Bestätigung nach SPK

  • Step 2

    Datenerfassung durch den Kunden für die Prüfung / Antragsstellung über das FMS der DEHSt*

  • Step 3

    Durchführung der Prüfung durch Bureau Veritas über das FMS

  • Step 4

    Ausstellung der Bestätigung durch Bureau Veritas über das FMS

*Unternehmen, die eine Beihilfszahlung gemäß BECV anstreben, können diese über die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beantragen. 

Der SPK Flyer

Weitere Informationen finden Sie in unserem PDF-One Pager zur Strompreiskompensation (SPK).

Wollen Sie MEHR ERFAHREN?

Kontaktieren Sie uns