EnFG BesAR

Öko-Modul EnFG | Bureau Veritas

Energieumlagen begrenzen durch eine Besondere Ausgleichszahlung (BesAR) als Teil des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG)

Im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sowie der Offshore-Netzumlage stehen betroffene Unternehmen aufgrund neu entstandener Ausgaben vor einer finanziellen Herausforderung. Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) bietet hierfür eine Lösung. Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) schreibt vor, wie berechtigte Unternehmen eine Begrenzung der Umlagen erreichen können. Hierfür sind spezifische Nachweise zu erbringen, die durch eine Zertifizierungsstelle wie Bureau Veritas bestätigt werden müssen. 
Als Teil verschiedener Öko-Module hat Bureau Veritas ein auf die Erfüllung der Vorschriften zugeschnittenes EnFG Modul entwickelt, welches von der Verordnung betroffene Unternehmen dabei unterstützt, die notwendige Bestätigung zu erhalten und somit Umlagen begrenzen zu können.

Welche Nachweise müssen Unternehmen für die BesAR erbringen?

Unternehmen, die für die BesAR berechtigt sind, haben die Wahl, wie sie den nötigen Nachweis erbringen möchten. Zur Unterstützung hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das „Merkblatt Grüne Konditionalität 2023“ veröffentlicht, in dem die Anforderungen an die ökologischen Gegenleistungen zur Besonderen Ausgleichszahlung (BesAR) konkretisiert werden: 

  • §30 Nr. 3 a) Nachweiserbringung «Energieeffizientes Unternehmen»

    Unternehmen müssen entsprechende Nachweise erbringen, die ihre Energieeffizienz belegen. Hierfür ist eine Bestätigung durch eine prüfungsbefugte Stelle wie Bureau Veritas notwendig.

  • §30 Nr. 3 b) Nachweiserbringung «Ungeförderter Strom aus erneuerbaren Energien»

    Unternehmen müssen nachweisen, dass der von ihnen verbrauchte Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt und nicht durch staatliche Fördermittel unterstützt wurde. Bureau Veritas wäre in diesem Fall nicht involviert.

  • §30 Nr. 3 c) Investitionsnachweis in Dekarbonisierung des Produktionsprozesses

    Unternehmen müssen nachweisen, dass sie konkrete Investitionen zur Reduzierung von Kohlenstoffemissionen im Produktionsprozess getätigt haben. Hierfür ist eine Bestätigung durch eine prüfungsbefugte Stelle wie Bureau Veritas notwendig.

Ist eine Prüfung durch eine dritte unabhängige Partei wie Bureau Veritas vorgeschrieben, finden in diesem Rahmen Wirtschaftlichkeitsberechnungen der identifizierten Maßnahmen statt. Werden unwirtschaftliche, nicht-durchgeführte Maßnahmen identifiziert, ist die Unwirtschaftlichkeit durch eine prüfungsbefugte Stelle zu bestätigen. 

Wann ist eine Maßnahme (nicht) wirtschaftlich?

Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Bis Antragsjahr 2025: Nach 60% der Nutzungsdauer ergibt sich ein positiver Kapitalwert. Unter bestimmten Bedingungen kann auch eine Amortisationsmethode verwendet werden.
  • Ab Antragsjahr 2026: Nach 90% der Nutzungsdauer ergibt sich ein positiver Kapitalwert

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, bestätigt die Zertifizierungsstelle eine Unwirtschaftlichkeit der identifizierten Maßnahmen. 

Was passiert bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen?

Kann das Unternehmen während der Prüfung die geforderten Nachweise nicht vorlegen, hat es 90 Tage Zeit, die Anforderungen zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise nachzureichen. Dieser Zeitverzug kann jedoch die Beantragung der BesAR gefährden, weshalb wir eine rechtzeitige Nachweisprüfung empfehlen.

Step-by-Step mit dem Öko-Modul EnFG von Bureau Veritas

Um gemäß EnFG eine Begrenzung der Umlagen genehmigt zu bekommen, müssen spezifische Nachweise vorgelegt werden, die durch eine Zertifizierungsstelle auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurden. Wir übernehmen für Sie diese Nachweisprüfung und bestätigen Ihnen die Richtigkeit der geforderten Nachweise. 

  • Step 1

    Digitale Datenerhebung (durch Bureau Veritas)

  • Step 2

    Angebotserstellung für eine Nachweisbestätigung nach §30 Nr. 3 a) oder §30 Nr. 3 c)

  • Step 3

    Durchführung der Prüfung durch Bureau Veritas

  • Step 4

    Ausstellung der Bestätigung durch Bureau Veritas

Der EnFG Flyer

Weitere Informationen finden Sie in unserem PDF-One Pager zum Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG)

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