Gefährdungsbeurteilung | Bureau Veritas
Voraussetzung zur sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen
Jeder Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, für alle Arbeitsplätze und die damit verbunden Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und diese aktuell zu halten. Ziel ist es, Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter oder unbeteiligte Dritte, die mit der auszuführenden Arbeit auftreten können, zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dabei sollen Gefährdungen möglichst vermieden oder, wenn dies nicht vollständig erreichbar ist, auf ein vertretbares und kontrollierbares Maß reduziert werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung muss Aspekte aus Arbeitsplatzgestaltung, Auswahl von Arbeitsmitteln, präventiven Schulungsmaßnahmen und vielem mehr berücksichtigen. Eine strukturierte Herangehensweise, die die unterschiedlichen Themengebiete miteinander verknüpft, ist deshalb unerlässlich.
Die Beurteilung beginnt mit der Bestandsaufnahme potenzieller Gefahren, mit anschließender Bewertung der Expositionsdauer und der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie möglicher Folgen (Risiken) anhand vorher definierter Risikokriterien. Aus den Gefährdungen werden nachfolgend notwendige Maßnahmen abgeleitet. Anhand der Risikokriterien wird dann die Dringlichkeit (Reihenfolge) der Umsetzung der Maßnahmen festgelegt.
Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist Grundvoraussetzung zur Gestaltung von sicheren Arbeitsplätzen und –verfahren, sowie für die Herstellung der Rechtssicherheit für den Unternehmer in Bezug auf Arbeitssicherheit in seinem Unternehmen.
Die Gefährdungsbeurteilung wirkt unterstützend in allen Belangen der Arbeitssicherheit im gesamten Unternehmen. Zudem bietet eine Gefährdungsbeurteilung eine systematische Entscheidungshilfe zur Umsetzung von resultierenden Maßnahmen, u.a.:
Die Bewertung beinhaltet:
Ergänzend können HAZID- oder HAZOP-Sitzungen durchgeführt werden, bei der Bureau Veritas die Risiken, die mit großen Unfallsituationen einhergehen können, zusammen mit dem Auftraggeber identifiziert.