Konformitätsbewertung nach TPED | Bureau veritas
Zulassungen nach EU-Druckgeräterichtline 2010/35
Die europäische Richtlinie 2010/35/EU (Transportable Pressure Equipment Directive – TPED) Ortsbewegliche Druckgeräte – TPED legt in ihrer geltenden Fassung die einschlägigen Bestimmungen für das Inverkehrbringen von ortsbeweglichen Druckgeräten fest.
Wir bieten das nötige Know-How und die rechtlichen Voraussetzungen - unter Erfüllung der technischen Sicherheitsanforderungen - ortsbewegliche Druckgeräte konform zu bewerten, um eine Zulassung nach ortsbeweglicher Druckgeräterichtlinie zu erwirken (PI-Kennzeichnung).
Dies kann beispielsweise die wiederkehrende Prüfung, Zwischenprüfung, außerordentliche Prüfung oder die Neubewertung der Konformität von ortsbeweglichen Druckgefäßen beinhalten.
Serviceleistungen
- Inspektionen (wiederkehrende und außerordentliche Prüfung) und Zertifizierungen (Baumusterzulassungen) zur Konformitätsbewertung
- Neubewertung der Konformität von Baumustern und Druckgeräten, für die nachträgliche Anbringung der Pi-Kennzeichnnung an beispielsweise alten nationalen Gasflaschen
- Unterstützung in der Anwendung des aktuell gültigen ADR/RID und den dort erwähnten europäischen Normen
- Bewertung von Werkstoffen zur Einhaltung der technischen Voraussetzungen der aktuell gültigen Regelwerke (Erstellung eines Einzelgutachtens PMA)
- Überwachung der Herstellung
- Wir auditieren und zertifizieren Ihren betriebseigenen Prüfdienst (Inhouse Inspection Service) im Sinne der TPED und des ADR/RID
Häufig gestellte Fragen
Welche Produkte fallen unter den Anwendungsbereich der ortsbeweglichen Druckgeräterichtlinie?
- Druckgefäße, die keine UN-Druckgefäße sind (gemäß ADR/RID Unterabschnitt 6.2.3)
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UN-Druckgefäße (gemäß ADR/RID Unterabschnitt 6.2.2)
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Tanks (gemäß ADR/RID 6.8)
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Batteriefahrzeuge
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Gascontainer
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MEGC
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Gaspatronen (UN-Nummer 2037)
Bureau Veritas Industry Services GmbH ist eine von der DAkkS akkreditierte Stelle nach ISO 17020:2012 Typ A und führt die Konformitätsbewertung als benannte Stelle 2792 durch.