Neue Bestimmungen für Exporte nach Gabun

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Neue Bestimmungen für Exporte nach Gabun: PROGEC implementiert erweiterte Konformitätsanforderungen ab 1. Januar 2021!

Dez. 21 2020

Am 16. Juli 2020 hat das Gabuner  „Programme Gabonais d'Evaluation de la Conformité“ (PROGEC) offiziell seinen neuen Anforderungskatalog für Handelskooperationen verabschiedet

Hintergrund ist die Aufnahme weiterer Produkte, die mit Inkrafttreten der aktualisierten Regularien am 1. Januar 2021 zusätzlich in den Geltungsbereich des VOC-Programms fallen.

Dieser umfasst in der neuen Version sämtliche Konsumgüter und Rohstoffe ab einem FOB-Warenwert von 1000€ mit Ausnahme von lebenden Tieren und tierischen Produkten, pflanzlichen Produkten, Lebensmitteln und Medikamenten. Ausgenommen sind zudem Güterimporte mit folgenden Zwecken und Eigenschaften:

  • Pakete ohne Handelswert und Expresssendungen
  • Kommerzielle Proben und Muster
  • Waren von Regierungen oder internationalen Organisationen an anerkannte humanitäre Vereinigungen oder  Wohltätigkeitsorganisationen
  • Persönliche Geschenke und persönliche Gegenstände
  • Humanitäre Güter von ausländischen Regierungen oder Organisationen im Falle einer Katastrophe
  • Güter für die diplomatische Gemeinschaft

Darüber hinaus gelten begleitende Übergangsfristen von 3 Monaten für Waren, die bis dato bereits Teil des PROGEC Geltungsbereichs waren sowie von 6 Monaten für Produkte, welche neu in das Programm aufgenommen wurden.

Alle unter PROGEC regulierten Waren benötigen ein obligatorisches Konformitätszertifikat, welches von einer unabhängigen benannten Prüfstelle wie Bureau Veritas auszustellen ist.

Weitere Informationen finden Sie zudem auf unserer Plattform für Import- & Exportdienstleistungen sowie im offiziellen

Sie sind Exporteur mit gabunischer Handelskooperation, interessieren sich für eine Konformitätszertifizierung oder haben Fragen zum Prüfprozess?

Unsere GSIT-Experten helfen Ihnen gern weiter!