DRC

Webinar-on-demand: The evolution of the VOC program for the DRC

Das Außenhandelsministerium der demokratischen Republik Kongo hat mit dem Rundschreiben Nr. 001/CAB/MIN.COMEXT/LKN/05/2025 neue Regularien zur Zollabfertigung bekannt gegeben. Seit dem 29.Juni 2025 ist eine vorläufige Mitteilung an den Exporteur vor dem Versand der Waren erforderlich. 

Ziel  ist es, die Prüfung und Ausstellung der für die Zollabfertigung notwendigen Bescheinigung (AV = Attestation de Vérification) bei Ankunft der Waren in der demokratischen Republik Kongo zu vereinfachen und zu beschleunigen. 

Um Sie umfassend über die neuen Anforderungen und Abläufe zu informieren, haben wir ein Webinar aufgezeichnet, das die wichtigsten Änderungen und Handlungsempfehlungen erläutert. 

Füllen Sie sich jetzt das untenstehende Formular aus und Sie erhalten den Videolink per E-Mail: 

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