Return-to-Work Service

Return-to-Work Service | Bureau Veritas

Maßnahmen bei der Wiedereröffnung von Betrieben nach der Corona-Pause

Seit dem 20.04.2020 gelten die ersten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen: Unter strengen Vorschriften und Auflagen ist die schrittweise Rückkehr zum Normalbetrieb geplant. Dabei ist eine Vielzahl gesetzlich festgelegter Sicherheits- und Hygienestandards zu implementieren. Bevor der Betrieb wieder aufgenommen wird, müssen alle vorgeschriebenen Standards nachgewiesen werden.

Bureau Veritas unterstützt Sie dabei, sicher und rechtskonform in den Geschäftsalltag zurückzukehren.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG, PANDEMIEPLANUNG & Corona-HYGIENEKONZEPT

Arbeitgeber müssen bei Wiedereröffnung ihres Betriebes nach der Corona-Pause strenge Vorgaben beachten. Jedes Unternehmen in Deutschland muss auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie einer betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen.

Eine Überprüfung Ihrer Gesundheits- und Sicherheitsstandards durch Bureau Veritas findet auf modularer Basis statt und umfasst die Sichtung von Prozessen, Verfahren, Systemen und Kontrollen. Im Rahmen dessen bieten wir folgende Dienstleistungen an: 

  • Anpassen oder Erstellen der Gefährdungsbeurteilung 
  • Erstellen eines betrieblichen Pandemieplans
  • Erstellen von Hygienekonzepten 
  • Kontaktlose "Check Ready" Überprüfungen für die Wiedereröffnung 
  • Kontaktlose Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema sicherer Umgang zu Corona Zeiten 
  • Vorziehen der gesetzlich vorgeschriebenen Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kontaktlos)
  • Audits können gegebenenfalls kontaktlos in Form von Remote Audits nach ihren Wünschen gestaltet und durchgeführt werden

Den Umfang der Dienstleistungen stimmen wir individuell hinsichtlich der Beschaffenheit Ihrer Räumlichkeiten und der individuellen Bedürfnisse der Betriebsstätte mit Ihnen ab. 

Ihre vorteile auf einen Blick

  • Kontaktloser Rundum-Check

    Von der Bestandsaufnahme bis zur Unterweisung findet der gesamte Prozess aus sicherer Distanz statt

  • Schutz Ihrer Mitarbeiter und Kunden

    Implementierung aller notwendigen Maßnahmen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren

  • Entlastung Ihrer Führungskräfte

    Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Gesundheits- und Sicherheits- unterweisung Ihrer Mitarbeiter

  • Rechtskonformität

    Einhaltung aller gesetzlichen Regulierungen und Vorgaben für ein sicheres Arbeitsumfeld

Vermeiden von möglichen Strafen und Bußgeldern

Alle Unternehmen müssen bei Wiederaufnahme des Betriebs strenge Vorgaben beachten und dafür Sorge tragen, dass für ihre Mitarbeiter und Kunden die Infektionsrisiken möglichst gering gehalten werden. Bei Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz drohen empfindliche Strafen und Bußgelder. In Abhängigkeit der Schwere und des Ausmaßes können Verstöße mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und 25.000 EUR Bußgeld geahndet werden.

Bund-Länder-Konferenz am 15.04.2020

Beschluss Beschränkungen zu Eindämmung der COVID19-Epidemie

Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen.

Bureau Veritas unterstützt Sie bei der Umsetzung der im Infektionsschutzgesetz geforderten Maßnahmen - so sind Sie und Ihre Mitarbeiter auf der sicheren Seite.

Maßnahmen zur  Sicheren Wiederaufnahme des Betriebes - für jede Branche

Neben den spezifischen Auflagen für den Einzelhandel hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen bundeseinheitlichen SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Dieser Arbeitsschutzstandard gilt verbindlich für alle Arbeitgeber sowie für die Arbeitnehmer.

Unser modulares System bietet individuelle Lösungen, die an Ihre Bedürfnisse und Branche angepasst sind:

  • Einzelhandel und Bereiche mit Kundenkontakt (Verkaufsbereich, Kassenarbeitsplätze)
  • Büroarbeitsplätze / Bildschirmarbeitsplätze
  • Lager und Lagereinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen, Bibliotheken, Altenheime und Pflegeeinrichtungen)
  • Baustellen
  • Produktionsbereiche

Sprechen Sie uns gerne an, wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen. 

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