Pruefung und Inspektion von Ladestationen fuer Elektroautos

Prüfung & Inspektion von Ladestationen für Elektrofahrzeuge| Bureau Veritas

Sicherere Inbetriebnahme und zuverlässiger Betrieb entsprechend der Ladesäulenverordnung (LSV) für öffentlich zugängliche Ladesäulen

Mit der steigenden Anzahl von Elektrofahrzeug-Neuzulassungen in Deutschland, verbessert sich auch zunehmend die Ladeinfrastruktur. Nicht nur die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte, sondern auch die der Ladestationen für Elektroautos auf Betriebsgeländen, in Parkhäusern oder auf Supermarkt-Parkplätzen nimmt kontinuierlich zu. Das erleichtert den Zugang zur E-Mobilität und Besitzer von Elektrofahrzeugen können an immer mehr Standorten ihr Auto laden.

Um eine sichere Nutzung der Ladesäulen zu gewährleisten und den Ausbau der E-Mobilität zu regeln, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit der deutschlandweit gültigen Ladesäulenverordnung (LSV) die Mindestanforderungen an den sicheren Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten definiert. Durch Anwendung der Ladesäulenverordnung (LSV) müssen Anbieter von Ladestationen ihre Betreiberpflichten erfüllen und durch regelmäßige Prüfungen die Einhaltung der rechtlichen Pflichten belegen.

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Prüfung und Inspektion von E-Ladestationen - Was Betreiber von öffentlichen E-Ladestationen für einen sicheren und zuvrlässigen Betrieb beachten müssen - Jetzt Whitepaper downloaden.

Umfassende Lösungen für E-Ladestationen = Sicherer & langfristiger Betrieb

Bureau Veritas unterstützt Anbieter und Betreiber von Elektroauto-Ladestationen mit umfassenden Leistungen bei der rechtssicheren Einhaltung der Ladesäulenverordnung. So wird jederzeit sichergestellt, dass Ihre E-Ladestationen einwandfrei funktionieren und die gesetzlichen Anforderungen und Prüfpflichten erfüllt werden.

Mit unseren Prüf- und Inspektionslösungen für E-Ladestationen bieten wir unseren Kunden folgende Mehrwerte:

  • Rechtssicherheit

    Zuverlässiger Betrieb entsprechend der Ladesäulen-verordnung (LSV)

  • Risikominimierung

    Optimaler Schutz bei der Nutzung der E-Ladesäulen

  • Hohe Qualität

    Sicherer & langfristiger Betrieb durch hohe Qualität und Prüfstandards

  • Zuverlässigkeit

    Reduzierung der Ausfallzeiten Ihrer E-Ladestationen

Ganzheitlicher Service für Ihre E-Ladestationen – Unsere Prüfdienstleistungen auf einen Blick

Bureau Veritas unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung und einem umfangreichen Serviceportfolio im Bereich Prüfung, Inspektion und Zertifizierung (TIC) beim Ausbau Ihrer Ladesäulen für Elektroautos. So können Sie sicher sein, dass Sie jederzeit Ihre Betreiberpflichten erfüllen und Ihre E-Ladestationen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unsere Inspektions- und Prüfdienstleistungen umfassen dabei unter anderem:

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Prüfung von Ladestationen nach Ladesäulenverordnung
  • Prüfung von E-Ladestationen nach Ladesäulenverordnung (LSV)
  • Wiederkehrende Prüfung von E-Ladestationen und Ladeinfrastruktur gemäß DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 (unter Berücksichtigung der Vorschriften des Verbands deutscher Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik DIN VDE 0105-100/A1 und DIN VDE 0100-722)
  • Prüfung und Gefährdungsbeurteilung der elektrischen Betriebssicherheit nach §3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Prüfung des allgemeinen technischen Zustandes und der Funktionalität von E-Ladestationen
  • Allgemeine Gefährdungsbeurteilung von E-Ladestationen von der Grundsteinlegung bis zum Betrieb (für Betreiber und Endnutzer)

Prüfung von Ladesäulen bereits während der Bauphase/ vor Inbetriebnahme und weitere Lösungen für den Betrieb ihrer E-Ladestationen können wir zusätzlich für ihren individuellen Bedarf anbieten – Lassen Sie uns gerne Ihre Nachricht zukommen!

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Häufig gestellte Fragen zur Prüfung von E-Ladestationen 

Welche Pflichten haben Betreiber von Ladesäulen im Zusammenhang mit der Ladesäulenverordnung (LSV)?

Betreiber von Ladesäulen müssen die technische Sicherheit von Energieanlagen gewährleisten. Sie sind in der Pflicht, die Regierungsbehörde mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Aufbau sowie unverzüglich nach Außerbetriebnahme zu informieren. Werden die Anforderungen nicht erfüllt und sollte die technische Sicherheit nicht gegeben sein, so kann die Regierungsbehörde den Betrieb der Ladesäulen untersagen.

Warum müssen E-Ladestationen geprüft werden?

Gemäß der deutschlandweit gültigen Ladesäulenverordnung (LSV) müssen Anbieter von Ladestationen durch regelmäßige Prüfungen eine sichere Nutzung gewährleisten und nachweisen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass E-Ladekabel, E-Ladestationen sowie Elektro-Adapter einwandfrei und sicher funktionieren.

Von wem wird eine solche Prüfung durchgeführt?

Die Prüfung nach LSV darf nur von einer unabhängigen Elektrofachkraft mit entsprechender Berufs- und Prüferfahrung durchgeführt werden. Darüber hinaus werden Kenntnisse zum aktuellen Stand der Technik, Normen und Vorschriften sowie regelmäßige Weiterbildungen gefordert. Die Inspektoren von Bureau Veritas sind hochqualifiziert und erfahren. Wir wählen sie nach den spezifischen Bedürfnissen der Kunden und ihrer Produkte aus, um Ihnen maßgeschneiderte Services anbieten zu können.

In welchem Zeitintervall sind Prüfungen nach LSV durchzuführen? 

Um nicht nur den Vorgaben der Ladesäulenverordnung gerecht zu werden, sondern darüber hinaus maximale Sicherheit zu gewährleisten, sind über den gesamten Lebenszyklus einer Ladesäule Prüfungen durchzuführen. So ist bereits vor Inbetriebnahme eine Erstprüfung durch den Errichter durchzuführen. Anschließend folgen wiederkehrende Prüfungen in regelmäßigen Abständen, um die technische Sicherheit nachzuweisen. In der Regel erfolgen diese in einem Ein-Jahres-Zyklus – je nach Risikoeinschätzung können aber auch kürzere Intervalle sinnvoll sein, um eine sichere Nutzung der Ladesäulen zu gewährleisten.

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