ECM Zertifizierung

ECM Zertifizierung | Bureau Veritas

Eisenbahnsicherheit nach EU-VO 445/2011/EU 

Die für die Instandhaltung zuständige Stelle (ECM - Entity in Charge of Maintenance) für Güterwagen unterliegt strengen Vorschriften, um die Eisenbahnsicherheit und die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in Europa zu gewährleisten. Gemäß der EU Richtlinie 2008/110/EG muss jedem Fahrzeug eine ECM zugewiesen werden, die neben dem Halter des Eisenbahnfahrzeugs für den sicheren Betriebszustand des Fahrzeugs verantwortlich ist. Diese Angaben müssen in das Fahrzeugeinstellungsregister (NVR) eingetragen werden. Eisenbahn oder der Halter können die Aufgaben der ECM selber wahrnehmen oder per Vertrag auf die ECM eines Dritten übertragen. In der EU-VO 445/2011/EU, die die Europäische Richtlinie in nationales Recht umsetzt, wurden die Anforderungen an das Instandhaltungsmanagementsystem festgeschrieben, das den sicheren Betriebszustand von Lokomotiven, Güterwagen und Reisezugwagen im Eisenbahnnetz der Europäischen Union gewährleisten soll.

Die 4 Funktionen bei der Umsetzung der EU-Verordnung

Die professionelle Umsetzung der EU-Verordnung 445/2011/EU beinhaltet folgende vier Funktionen:

  • das Management
  • die Instandhaltungsentwicklung (Programme, Unterlagen)
  • das Fuhrpark-Instandhaltungsmanagement
  • die Instandhaltungserbringung (Werkstatt)

Die ECM, die für die Beaufsichtigung, Koordination und die Einhaltung der Funktionen verantwortlich ist, muss die Managementfunktion selbst erbringen und kann die anderen 3 Instandhaltungs-Funktionen delegieren. Hierfür ist ein System einzurichten, welches die Überwachung der Leistung ermöglicht – ein Instandhaltungsmanagementsystem. Nach Art. 14a Abs. 4 ist dieses System für die im NVR registrierten Güterwagen verpflichtend zu zertifizieren. Instandhaltungswerkstätten können dagegen beim Eisenbahn-Bundesamt oder bei einer zuständigen Zertifizierungsstelle eine „Bescheinigung für Instandhaltungsfunktionen“ auf Antrag erhalten (freiwillige Zertifizerung von Unterauftragnehmern).

Häufige Fragen zur ECM Zertifizierung

  • Wer ist von der Verordnung 445/2011/EU betroffen?

    Alle die in Europa und in den OTIF* Mitgliedsstatten Wagenflotten verwalten und betreiben. Dies sind z. B. Eigentümer von Güterwagen, Mieter von Güterwagen usw.

  • Ist die Zertifizierung den Unterschiedlichen ECM-Funktionen angepasst?

    Ja, die ECM-Zertifizierung ist den unterschiedlichen ECM Funktionen angepasst. Aus den ECM-Funktionen kann eine oder mehrere Funktionen in Kombination zertifiziert werden.

  • Wie lange und in welchen Ländern ist das Zertifikat gültig?

    Das ECM-Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und ist in allen EU Staaten sowie in den OTIF* Mitgliedsstaaten gültig.

    * Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr

Eine Zertifizierung nach der EU-Verordnung 445/2011/EU ist wichtig, da die Zertifizierung die Sicherheit eines instandgehaltenen Güterwagens für Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreiber sicherstellt. Zudem bestätigt eine Zertifizierung, dass die ECM fähig ist ein  Instandhaltungsmanagementsystem zu entwickeln und ständig zu verbessern sowie im Rahmen der Instandhaltungsfunktion Werkstätten und mobile Einheiten zu verwalten.

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