Europäische Kommission beschränkt bestimmte CMR-Substanzen in Kleidung, Schuhen und anderen Textilartikeln
Am 12.10.2020 veröffentlicht die Europäische Kommission die Verordnung 2018/1513, welche die REACH Anhang XII um den neuen Eintrag 72 ergänzt. Dieser wurde im Journal der Europäischen Union (OJEU) veröffentlicht. Dieser Eintrag enthält neue Grenzwerte im Umgang mit 33 Substanzen, welche dafür bekannt sind Krebs zu erzeugen oder sich negativ auf die Fortpflanzungsfähigkeit auswirken wenn diese in Kleidung, Schuhen oder anderen Textilien verwendet werden.
Bestimmte Substanzen sind als krebserregend, mutagen oder fortpflanzungsschädigend klassifiziert. Die Stoffe der Kategorien 1A oder 1B (im Anhang 12 aufgeführt) dürfen nach dem 01. November 2020 nicht mehr auf den Markt gebracht werden, sobald Sie eine gewisse Konzentration überschreiten. Dies gilt für:
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Europäische Kommission beschränkt bestimmte CMR-Substanzen in Textilien