Mit der neuen EU‑Methanverordnung, die seit 2024 gilt, setzt die Europäische Union einen bedeutenden Meilenstein ihrer Klimapolitik um. Ziel ist es, die extrem klimaschädlichen Methanemissionen in fossilen Energie‑ und Lieferketten deutlich zu reduzieren. Methan wirkt, im Vergleich zu CO₂, kurzfristig um ein Vielfaches intensiver auf das Klima. Entsprechend richtet die Verordnung den Blick auf alle Bereiche, in denen Emissionen entstehen können.
Wer ist betroffen?
Die Verordnung nimmt Unternehmen in der Öl , Gas und Kohleindustrie entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette in die Pflicht. Dazu gehören sowohl Exploration und Förderung als auch Transport, Verarbeitung, Speicherung und der Betrieb von LNG Infrastrukturen.
Besonders bemerkenswert ist, dass auch stillgelegte oder aufgegebene Anlagen einbezogen werden. Damit unterstützt die EU den Ansatz, nicht nur laufende Prozesse, sondern auch Altlasten in den Blick zu nehmen, um unkontrollierte Emissionen zu verhindern.
Die drei Kernbereiche der Methanminderung
1. Messung, Reporting und Verifizierung (MRV)
2. Leckerkennung und -reparatur (LDAR)
3. Beschränkungen von Venting & Flaring
Ein globaler Ansatz für eine globale Herausforderung
Besonders weitreichend sind die Auswirkungen der Verordnung auf die internationale Energieversorgung. Da ein Großteil der in der EU verbrauchten fossilen Energieträger aus Drittstaaten stammt, müssen künftig auch Importeure offenlegen, wie emissionsintensiv ihre Lieferketten sind.
Die EU möchte damit sicherstellen, dass Klimaschutz nicht an den europäischen Außengrenzen endet. Schritt für Schritt sollen nur noch solche Produkte in den Markt gelangen, deren Erzeuger sich ebenfalls an strenge Transparenz‑ und Reduktionsstandards halten.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Die neuen Pflichten, die mit der EU-Methanverordnung einhergehen, sind umfangreich. Gleichzeitig bieten sie die Chance, Prozesse zu modernisieren und langfristig effizienter zu gestalten. Unternehmen sollten daher:
- Emissionsquellen erfassen: Alle potenziellen Methanquellen kartieren und dokumentieren
- MRV‑System aufsetzen: Prozesse, Verantwortlichkeiten und Messmethoden definieren
- LDAR‑Programm entwickeln: Inspektionszyklen, Reparaturfristen und Dokumentation festlegen
- Lieferkette einbinden: Lieferanten über neue Anforderungen informieren und Compliance klären
- Fristen für die Abgabepflichten der Reports über die durchgeführten Messungen einhalten
Durch die Kombination aus standortweitem Screening, risikobasierter Priorisierung, fest definierten Inspektions- und Reparaturzyklen, quantifizierender Nachmessung und belastbarem Datenmanagement schaffen Sie einen wiederholbaren Ablauf, der regulatorische Anforderungen erfüllt und gleichzeitig Emissionen nachhaltig reduziert.
Wie Bureau Veritas Sie unterstützen kann
Als erfahrener Partner im Bereich Testing, Inspection & Certification (TIC) begleiten wir Unternehmen umfassend dabei, die Anforderungen der EU Methanverordnung sicher, effizient und praxisnah umzusetzen. Unsere Leistungen decken sowohl technische als auch organisatorische Aspekte ab und bieten Ihnen die notwendige Sicherheit in einem regulierten Umfeld.
Bereit für die nächsten Schritte?
Die EU‑Methanverordnung verändert den Energiesektor nachhaltig. Unternehmen, die früh handeln, sichern sich nicht nur regulatorische Konformität, sondern auch betriebliche Vorteile und einen deutlichen ESG‑Mehrwert. Kontaktieren Sie uns!