Welche Auswirkungen hat diese für die verschiedenen Wirtschaftsakteure?
Seit dem 16.07.2021 ist die neue Markt-Überwachungsverordnung der Europäischen Union (EU-MÜVO) wirksam und neben den Marktüberwachungsregelungen der einzelnen EU-Produktvorschriften anzuwenden, sofern in diesen keine speziellen Regelungen getroffen wurden.
Ziel der neuen Marktüberwachungsverordnung ist, neben einem Ausbau des EU-Binnenmarkts und der Verschärfung von Konformitätskontrollen von Produkten, eine strengere Marktüberwachung. Hierzu wurden klare, transparente und umfassende Vorschriften und Pflichten für die Wirtschaftakteure definiert, wie beispielsweise:
- Prüfung, ob EG-Konformitätserklärung (DoC) oder Leistungserklärung und technische Unterlagen erstellt wurden
- Bereithalten der DoC oder Leistungserklärung zur Prüfung durch die Marktüberwachungs (MÜ-)-Behörden
- Sicherstellen, dass technische Unterlagen bereitgestellt werden können
- Auf Verlangen: Übermittlung aller Konformitätsunterlagen an die MÜ-Behörden
- Pro-aktive Unterrichtung der MÜ-Behörden, wenn Risiko vorliegt
- Zusammenarbeit mit den MÜ-Behörden; Korrekturmaßnahmen veranlassen
- Angabe von Kontaktdaten, Handelsname/-marke und Adresse am Produkt
Kostenloses Online-Live-Seminar am 25.11.2021
Um die aktuellen Fragestellungen mit Blick auf die Auswirkungen für Ihr Unternehmen bestmöglich zu beantworten, organisieren wir am Donnerstag, den 25.11.2021 von 11-12 Uhr ein Online-Live-Seminar:
„Die neue EU-Marktüberwachungsverordnung – Welche Auswirkungen hat diese für Sie als Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur oder Fulfillment-Dienstleister von CE-kennzeichnungspflichtigen Produkten?“
Die Eckdaten zu unserem Online-Seminar:
- Termin: 25.11.2021, 11 Uhr
- Dauer: 1 h (45 Minuten Vortrag + 15 Minuten Q&A-Session)
- Sprache: Deutsch
- Zielgruppe: Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur, Händler oder Fulfillment-Dienstleister von CE-kennzeichnungspflichtigen Produkten (d.h. hergestellte Produkte, deren Bereitstellung auf dem EU-Binnenmarkt oder deren Inbetriebnahme den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterliegt)
- Agendapunkte: u.a. Erläuterungen zu den Begriffen der Wirtschaftsakteure, neuer Begriff des „Fulfillment-Dienstleisters, Auswirkungen auf die „alte“ Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und das Produktsicherheitsgesetz, Bureau Veritas Serviceportfolio im Bereich Maschinen- und Arbeitssicherheit
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