In den vergangenen Jahren haben wiederholte Arbeitsplatz Missstände in verschiedenen Branchen wie zum Beispiel Bau- oder Lebensmittelverarbeitung für öffentliche Empörung gesorgt. Fälle von systematischem Sozialdumping, gravierenden Verstößen gegen Arbeitsschutzvorgaben und unmenschlichen Arbeitsbedingungen führten immer wieder zu Aufsehen. Diese Enthüllungen verdeutlichten erhebliche Lücken in der Kontrolle von Unternehmen und ihren Subunternehmern, was schließlich den politischen Druck erhöhte, strengere Maßnahmen zu ergreifen. Als Reaktion darauf wurde 2021 das Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKG) verabschiedet, das eine konsequentere Überprüfung von Betrieben sowie eine verschärfte Einhaltung von Sozialstandards vorschreibt. Eine der zentralen Maßnahmen des Gesetzes ist die Verpflichtung der zuständigen Behörden, bis 2026 jährlich mindestens 5 % aller Betriebe zu kontrollieren.
Aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks und damit einhergehender Effizienzsteigerungsmaßnahmen und Kosteneinsparungen setzen Unternehmen in einigen Branchen häufig auf Werkverträge, durch die sie nicht nur die Ausgaben für festangestelltes Personal reduzieren, sondern gleichzeitig die Flexibilität erhalten, die ihnen im hart umkämpften Markt einen Vorteil verschaffen kann. Häufig wird diese Vertragsform jedoch mit unsicheren, unrechtlichen oder unfairen Arbeitsbedingungen in Verbindung gebracht, weshalb die zuständigen Behörden nun insbesondere Unternehmen in den Blick nimmt, die verstärkt auf Werkverträge setzen. Branchenübergreifend gibt es daher immer wieder behördliche Kontrollen, um die geltenden rechtlichen Standards zu wahren und sicherzustellen.
Werkverträge: Zwischen Flexibilität und Risiken für Arbeitnehmerrechte
Großer Beliebtheit erfreuen sich Werkverträge in vielen Branchen vor allem deshalb, weil sie mit einer hohen Flexibilität in Bezug auf neue Bedingungen sowie den Personaleinsatz einhergehen und gleichzeitig geringere Kosten als klassische Arbeitsverträge verursachen. Die Kehrseite dieses Vorgehens stellen allerdings verschiedene Herausforderungen dar, die der vermehrte Einsatz von Werkverträgen mit sich bringen kann. So kann es aufgrund von unklaren Verantwortlichkeiten dazu kommen, dass bestehende Pflichten zwischen Auftraggebern und Subunternehmern nicht eindeutig geklärt sind. Hinzu kommt die Gefahr von potenziellen Verstößen gegen Lohn- und Sozialstandards, beispielsweise wenn Personal zu gering bezahlt oder nicht ausreichend abgesichert wird. Darüber hinaus bewegen sich Unternehmen häufig in einer arbeitsrechtlichen Grauzone, wenn Werkverträge als strategisches Mittel eingesetzt werden, um bestimmte Arbeitnehmerrechte gezielt zu umgehen. Zuletzt wird diese Vertragsform von einigen Organisationen zudem bewusst als Deckmantel für die Verschleierung illegaler Beschäftigung genutzt.
Während Werkverträge in manchen Industriezweigen üblicherweise nur selten zum Einsatz kommen, sind sie in anderen Branchen gang und gäbe. Das macht diese Sektoren jedoch auch anfälliger für arbeitsrechtlich-kritische Arbeitsbedingungen. Beispiele hierfür sind
Setzen Unternehmen vermehrt auf Werkverträge, sind sie gleichzeitig mit besonderen Herausforderungen im Hinblick auf Arbeitnehmerrechte und faire Arbeitsbedingungen konfrontiert. Dadurch laufen sie stärker Gefahr, geltende Arbeitsschutzvorgaben nicht zu erfüllen. Folglich sollten Unternehmen, um entsprechende Risiken zu minimieren und einen rechtswidrigen Einsatz zu verhindern, die Nutzung von Werkverträgen stets kritisch hinterfragen und deren Umsetzung genau prüfen. Dabei liegt es grundsätzlich in ihrer Verantwortung, Werkverträge fair und unter Wahrung der Arbeitnehmerrechte auszugestalten. Aus diesem Grund hat der Staat stärkere institutionelle Kontrollen eingeführt, mit dem Ziel, Missstände zu unterbinden und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Diese Kontrollen sollen sicherstellen, dass sich Unternehmen ihrer Verantwortung bewusst sind und diese pflichtbewusst bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen umsetzen.
Behördliche Kontrollen als Instrument
Zur Gewährleistung sicherer und fairer Arbeitsbedingungen führen die zuständigen Behörden vermehrt Kontrollen durch. Diese verfolgen das Ziel, Schwarzarbeit zu bekämpfen und unfairen und ungerechten Arbeitsbedingungen sowie illegaler Beschäftigung entgegenzuwirken. Im Rahmen der Kontrollen wird unter anderem überprüft, inwiefern der gesetzliche Mindestlohn sowie vorgegebene Arbeitszeitregelungen in der Praxis eingehalten werden. Nachgegangen wird außerdem, ob alle Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden und keine hinter Werkverträgen getarnten Scheinselbstständigkeiten vorliegen.
Werden im Rahmen dieser Kontrollen Ungereimtheiten oder Verstöße identifiziert, kann das mitunter weitreichende Folgen nach sich ziehen. Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang die Haftungsthematik: Denn gemäß Generalunternehmerhaftung können Hauptunternehmen für Verstöße in ihrer Lieferkette haftbar gemacht werden, auch dann, wenn sie die Missstände nicht selbst zu verantworten haben. Daraus folgt, dass bei Verstoß eines Subunternehmers gegen gängige Arbeitsschutzvorschriften ebenso rechtliche sowie finanzielle Konsequenzen auf den Hauptauftraggeber zukommen. Diese Haftungsregel soll sicherstellen, dass Unternehmen die Arbeitsbedingungen in ihrer gesamten Wertschöpfungskette genau überwachen und Rechtsverstöße durch Subunternehmer verhindern. Rechtsverletzungen wie die Nichteinhaltung von Mindestlöhnen oder die mangelnde Absicherung der Werkvertragsnehmer werden mit hohen Bußgeldern geahndet und bei schweren Verstößen außerdem strafrechtlich verfolgt. Werden Missstände zudem öffentlich bekannt, leidet darunter nicht zuletzt auch die Reputation – sowohl des Subunternehmers als auch des Auftraggebers.
Kontrollen: so bereiten sich Unternehmen proaktiv vor
Als Reaktion auf etliche Missachtungen in den vergangenen Jahren wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2021 das Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurden die behördlichen Kontrollen von Unternehmen deutlich erhöht. Organisationen haben nun mehrere Möglichkeiten, sich auf die verschärften Kontrollen vorzubereiten und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften sicherzustellen.
Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und das Risiko behördlicher Sanktionen zu minimieren, setzen Unternehmen zunehmend auf Kontrollmechanismen wie 2nd Party Audits, soziale Zertifizierungen (z. B. SA8000) oder Compliance-Prüfungen. Durch diese Präventivmaßnahmen können Unternehmen potenzielle Verstöße innerhalb des eigenen Unternehmens sowie der eigenen Lieferkette frühzeitig identifizieren und gezielt gegensteuern:
- 2nd Party Audits: Mithilfe von 2nd Party Audits können Unternehmen ihre Subunternehmer sowie Lieferanten durch eine unparteiische Instanz, wie z. B. Bureau Veritas, systematisch überprüfen lassen. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Generalunternehmerhaftung sinnvoll. Die Audits zielen darauf ab, Risiken im Hinblick auf Arbeitsschutzverletzungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass entlang der gesamten Wertschöpfungskette sichere und faire Arbeitsbedingungen vorherrschen.
- Soziale Zertifizierungen & freiwillige Siegel: Auch erfolgreiche Zertifizierungen, beispielsweise nach SA8000 (soziale Verantwortung) oder ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz) zeigen, dass sich Unternehmen intensiv und kontinuierlich mit den Arbeitsbedingungen ihrer eigenen Beschäftigten und entlang ihrer Lieferkette auseinandersetzen. Darüber hinaus können sie durch Mitgliedschaften in Brancheninitiativen aktiv zur Förderung fairer Arbeitsbedingungen beitragen. Diese freiwilligen Maßnahmen unterstreichen das Engagement von Unternehmen für soziale Verantwortung und können das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken.
Bureau Veritas: Ihr Partner für compliance-audits
Ergreifen Unternehmen Präventivmaßnahmen, profitieren sie davon gleich in mehrfacher Hinsicht: Zum einen decken sie mithilfe von Audits potenzielle Risiken in der Lieferkette frühzeitig auf und können entsprechend reagieren. Zum anderen bereiten sie sich durch regelmäßige Überprüfungen proaktiv auf mögliche Kontrollen vor, beispielsweise in Bezug auf den Nachweis einer strukturierten sowie transparenten Dokumentation. Sozialaudits und entsprechende Zertifizierungen, z. B. durch Bureau Veritas, unterstützen Unternehmen außerdem dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, mögliche Schwachstellen zu identifizieren und klare Prozesse zu schaffen sowie umzusetzen. Damit reduzieren sie parallel das Risiko von Strafen oder Nachzahlungen.
Nicht zuletzt hilft der Blick von außen durch einen unparteiischen Dritten wie Bureau Veritas Unternehmen dabei, die eigene Lieferkette beispielsweise mithilfe von 2nd Party Audits, Sozialaudits oder Zertifizierungen wie SA8000 umfassend zu analysieren und Problembereiche zu identifizieren. Als spezialisierter Dienstleister bringt Bureau Veritas nicht nur das nötige Fachwissen mit, sondern kennt auch branchenspezifische Besonderheiten und erprobte Best Practices. So können maßgeschneiderte Lösungen entwickelt werden, die optimal auf die individuellen Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind.
Fazit
Die Schlagzeilen rund um offengelegte Arbeitsplatz-Missstände haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass in Sachen Arbeitsschutz weiterhin Handlungsbedarf besteht. Insbesondere der verstärkte Einsatz von Werkverträgen in Branchen wie Bau, Industrie, Logistik, Reinigung oder Landwirtschaft geht häufig mit gravierenden Problemen in Bezug auf Arbeitnehmerrechte und faire Arbeitsbedingungen einher. Lohn- und Sozialdumping, Verstöße gegen Arbeitsschutzvorgaben oder unmenschliche Arbeitsbedingungen können die Folge daraus sein. Um dem aktiv entgegenzuwirken, führen die zuständigen Behörden vermehrt regelmäßige Kontrollen durch.
Werden in diesem Zuge Verstöße aufgedeckt, betrifft dies gemäß der Generalunternehmerhaftung nicht nur den Subunternehmer, sondern auch das beauftragende Unternehmen. Um arbeitsrechtliche Risiken dieser Art bestmöglich zu minimieren und faire Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Supply Chain zu gewährleisten, empfiehlt es sich, proaktiv entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen neben internen Compliance-Prüfungen externe Kontrollmechanismen wie 2nd Party Audits, Zertifizierungen, z. B. gemäß SA8000 oder ISO 45001, die durch eine unabhängige, dritte Partei wie Bureau Veritas durchgeführt werden. So können Unternehmen potenzielle Verstöße innerhalb der eigenen Organisation sowie ihrer Lieferkette frühzeitig identifizieren, diesen erfolgreich begegnen und ihr Engagement für soziale Verantwortung zum Ausdruck bringen.
Bureau Veritas unterstützt Unternehmen mit speziell zugeschnittenen Audits sowie Zertifizierungen dabei, geltende Compliance-Standards einzuhalten und Risiken entlang der Supply Chain zu reduzieren. Sprechen Sie uns jetzt an und erfahren Sie mehr rund um das Thema!