Garantierichtlinien in Ungarn

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Neue Garantierichtlinien für Ungarn - lesen Sie hier alles über die neuen Bestimmungen ab dem 01. Januar 2021 

März 25 2021

Ungarn führte ab dem 01. Januar 2021 neue Garantierichtlinien ein. Hier erfahren Sie alles über die neuen Verordnungen und vermeiden Sie damit mögliche Regelverstöße.

Verbraucherrechte werden immer mehr gestärkt, ein nächster Schritt ist, auch bei neuen Produkten eine Handelsgarantie (Produktgarantie) zugeben. Bei mangelnder Konformität des Produktes muss der Garantiegeber die Reparatur oder den Austausch gewährleisten, in bestimmten Fällen kann es aber auch zu Preisreduzierungen oder -erstattungen kommen. 

Leider sehen sich viele Verbraucher nach den geltenden Vorschriften mit einer Ablehnung ihrer Anfrage an Garantieansprüche konfrontiert. Der Austausch des Produkts oder die Reparatur des Produkts dauert oft unangemessen lange. Verbraucherschutzbehörden sehen sich mit einer Vielzahl von Beschwerden im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen konfrontiert. In Ungarn hat man nun reagiert und eine Gesetzesanpassung vorgenommen. In Bezug auf die obligatorische Garantie für Gebrauchsgüter (Regierungsverordnung 151/2003. (IX. 22.) im Folgenden das Dekret genannt ) wurde in der Ausgabe 2020/140 des Amtsblatts (Magyar Közlöny) verkündet, dass strengere Richtlinien in Kraft treten.

Was wird sich ändern?

Die wichtigste Änderung, die sowohl Verbraucher als auch Händler betrifft, war die ab dem 1. Januar 2021 in Kraft getretene Änderung der Garantiezeiten von bislang einem Jahr.

Staffelung der Garantieansprüche hinsichtlich des Kaufpreises

Die Garantiezeit staffelt sich nun abhängig von dem Kaufpreis:

Kaufpreis garantiezeit
Zwischen HUF 10, 000 (27,27 €) und HUF 100,000 (272,72 €) 1 Jahr
Zwischen HUF 100,000 (272,72 €) und HUF 250,000 (681,74 €) 2 Jahre
über HUF 250,000 (681,74 €) 3 Jahre

Natürlich ist es möglich von dieser Regel zugunsten der Verbraucher abzuweichen, eine kürzere Garantiezeit ist jedoch nichtig und nicht gesetzeskonform.

Die Garantiezeit beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem das Produkt in beim Käufer eintrifft bzw. installiert wird. Unternehmen sind verpflichtet, dieses per Garantiekarte zu dokumentieren. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite für die Prüfung von Konsumgütern.

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Ungarn Garantie
E-Garantiekarte

Garantiekarten kann der Verkäufer seit dem 01.01.2021 auch elektronisch zur Verfügung stellen (per Mail/Download) – wichtig ist nur, dass der Zugriff für den Käufer während der gesamten Laufzeit der Garantie möglich sein muss.

Anforderungen an die Garantie(karte)

Falsch ausgestellte oder nicht zur Verfügung stehende (elektronische) Garantiekarten haben jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Garantie, der Verkäufer wird nicht aus der Haftung entlassen.

Eine positive Veränderung aus Sicht der Verbraucher - und eine, die den Alltag erleichtert - ist, dass der Verkäufer vom Käufer nicht verlangen kann, die Originalverpackung aufzubewahren, um einen Garantieanspruch geltend zu machen.

Darüber hinaus kann ab dem 1. Januar 2021 das Produkt zur Reparatur im Rahmen der Garantie nicht nur an dem auf der Garantiekarte angegebenen Servicepunkt, sondern auch am registrierten Sitz oder in einer Filiale oder in Geschäftsräumen der Firma abgegeben werden. Mit anderen Worten, es wird Aufgabe des Unternehmens sein den Transportweg zum Reparaturpunkt sicherzustellen.

Gemäß der Änderung des entsprechenden Ministerialdekrets, das ebenfalls ab 2021 in Kraft trat, müssen die Unternehmen sicherstellen, dass die Reparatur oder der Austausch des Produkts innerhalb von 15 Tagen erfolgt. Andernfalls müssen sie den Verbraucher spätestens am 15. Tag über das voraussichtliche Datum der Reparatur oder des Austauschs informieren.

Wenn sich beim ersten Reparaturversuch herausstellt, dass das angegebene Verbraucherprodukt nicht repariert werden kann, muss es automatisch innerhalb von 8 Tagen ersetzt werden. Ist ein Austausch nicht möglich, muss der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen auf der Grundlage der Rechnung erstattet werden. Ein Austausch ist auch erforderlich, wenn das Produkt nach drei Reparaturen wieder defekt wird. Auch hier gilt: Die Kaufpreiserstattung muss innerhalb von 8 Tagen erfolgen.

Gleiches gilt, wenn die Reparatur nicht innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen werden kann.

Produktgruppen

Diese Regelung gilt für folgende Produktgruppen (jeweils > HUF 10,000):

  1. Haushaltsgeräte (weiße Ware)
  2. Elektrisch betriebene Küchen-Kleingeräte
  3. Gasbetriebene Geräte
  4. Motorbetriebene Gartengeräte
  5. Motorbetriebene Werkzeuge
  6. Medizinische Hilfsmittel und Geräte (einschließlich Sonnenbrillen)
  7. Gesundheitsfördernde Erzeugnisse
  8. Transportmittel, Fahrzeuge und Anhänger aller Art
  9. Motorbetriebene Wasserfahrzeuge
  10. Artikel für Säuglinge und Kleinkinder
  11. Baby-Pflegeartikel
  12. Schaukeln, Rutschen, Spielzeug für drinnen und draußen
  13. Beleuchtungseinrichtungen
  14. Sicherheitsalarm- und Signaleinrichtungen
  15. Elektrische Kommunikationsgeräte
  16. Unterhaltungselektronik (braune Ware)
  17. Informationstechnologie
  18. Büroausrüstung
  19. Projektoren und Filmausrüstung
  20. Optische Geräte
  21. Musikinstrumente
  22. Uhren und Schmuck
  23. Möbel für drinnen und draußen
  24. Messinstrumente
  25. Schusswaffen
  26. Sportausrüstung
  27. Elektrisch betriebene Schönheitspflegeausrüstung einschließlich Rasierapparate
  28. Pelzbekleidung (> HUF 50,000)
  29. Zubehör und Bauteile für die genannten Produktgruppen
  30. Türen und Fenster
  31. Beschattungsanlagen
  32. Gegensprechanlagen und Überwachungskameras
  33. Torantriebe
  34. Duschkabinen, Badewannen, Wasserhähne
  35. Sonnenkollektoren und Solarzellen
  36. Spielzeug-Hoverboards, elektrische Spielzeug-Roller, Spielzeug-Drohnen
  37. Offen-klassifizierte Drohnen
Ausnahmen

Keine neuen Regeln ohne Ausnahmen - die Garantiebestimmung gilt nicht für alle Konsumgüter. Das Dekret schließt die Reparatur, den Austausch oder die Rückerstattung des Kaufpreises von E-Bikes, E-Scootern, Quads, Motorrädern, Mopeds, Autos, Wohnmobile, Wohnwagen, Wohnwagen oder Anhänger aus. Nähere Informationen bekommen Sie auch auf der Seite für die Prüfung von Hartwaren.

Schlusswort

Die Bestimmung gelten ab dem 01.Januar 2021 und gelten daher nur für Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmen nach diesem Datum geschlossen werden. Zusammenfassend sind alle eingeführten Änderungen wichtige neue Schutzbestimmungen zur Stärkung der Verbraucherrechte.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen zu bewerten, ist noch zu früh, es bleibt aber zu beobachten, ob es dadurch zu Preiskämpfen oder eine Marktbereinigung kommt.

Quellen: https://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=3a0e06c4-77ae-42ca-a1f7-53bc14fe4db5

https://www.eversheds-sutherland.com/global/en/what/publications/shownews.page?News=en/hungary/en/news20201218

https://www.cms-lawnow.com/ealerts/2020/06/hungary-amends-statutory-warranty-rules?cc_lang=en 

+ Mazars legal newsletter - 2020/4 vom 10.September 2020

Die Quellen wurden am 25.03.2021 aufgerufen

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