Mit der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 kommen wichtige Veränderungen auf Hersteller und andere Wirtschaftsakteure zu. Die neuen Anforderungen tragen der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung von Maschinen Rechnung und rücken dabei auch Themen wie Cybersicherheit stärker in den Fokus.
Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Sie schafft einen modernisierten Rechtsrahmen für Maschinen und dazugehörige Produkte und berücksichtigt dabei insbesondere die zunehmende Digitalisierung, Vernetzung und den Einsatz neuer Technologien.
Für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler ergeben sich daraus konkretisierte Anforderungen, die beim Inverkehrbringen von Maschinen und Produkten auf dem europäischen Markt berücksichtigt werden müssen.
Für viele Unternehmen stellen sich daher zentrale Fragen:
- Was ändert sich gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?
- Welche Maschinen, unvollständigen Maschinen und dazugehörigen Produkte fallen unter die neue Verordnung?
- Wann gilt eine Änderung an einer Maschine als wesentliche Veränderung?
- Welche Auswirkungen haben die neuen Anforderungen an die Cybersicherheit?
- Welche Maßnahmen sollten Unternehmen mit Blick auf Januar 2027 berücksichtigen?
- Wie lassen sich Verzögerungen, Konformitätsprobleme und Schwierigkeiten beim Marktzugang vermeiden?
Unsere Lösung
Die Umsetzung der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfordert Know-how, sowohl im Bereich der klassischen Maschinensicherheit als auch im Bereich der Cybersicherheit.
Bureau Veritas verbindet Kompetenzen aus den Bereichen Industrial Product Certification und Cybersecurity, um Hersteller und andere Wirtschaftsakteure bei der Identifizierung möglicher Compliance-Lücken, der Risikobewertung und der Vorbereitung auf die neuen gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen.
Kostenfreies Webinar zur EU-Maschinenverordnung
Unseres kostenfreies Webinar zu diesem Thema richtet sich insbesondere an:
• Maschinenhersteller
• Maschinenbauer
• Systemintegratoren
• Importeure und Händler
• Verantwortliche für Maschinensicherheit
• Fachkräfte im Bereich Konformitätsbewertung und Cybersicherheit
Erfahren Sie in unserem kostenfreien Webinar mehr dazu, welche Änderungen die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit sich bringt und wie Sie Ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.
Datum: 18. November 2026
Uhrzeit: 14:00 bis 14:30 Uhr
Was ist die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?
Mit der neuen EU-Maschinenverordnung werden die Anforderungen an die Maschinensicherheit an aktuelle technologische Entwicklungen angepasst. Dabei spielen insbesondere die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Maschinen sowie damit verbundene neue Risiken eine wichtige Rolle.
Damit reagiert die EU unter anderem auf technologische Entwicklungen und neue Risiken im Zusammenhang mit zunehmend vernetzten und intelligenten Maschinen. Dazu gehören beispielsweise:
• vernetzte Maschinen und Anlagen
• Industrial Internet of Things (IIoT)
• Künstliche Intelligenz (KI) und Machine Learning
• softwarebasierte und digitale Sicherheitsfunktionen
• Cyberbedrohungen mit möglichen Auswirkungen auf die Maschinensicherheit
Was ist die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?
Mit der neuen EU-Maschinenverordnung werden die Anforderungen an die Maschinensicherheit an aktuelle technologische Entwicklungen angepasst. Dabei spielen insbesondere die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Maschinen sowie damit verbundene neue Risiken eine wichtige Rolle.
Damit reagiert die EU unter anderem auf technologische Entwicklungen und neue Risiken im Zusammenhang mit zunehmend vernetzten und intelligenten Maschinen. Dazu gehören beispielsweise:
- vernetzte Maschinen und Anlagen
- Industrial Internet of Things (IIoT)
- Künstliche Intelligenz (KI) und Machine Learning
- softwarebasierte und digitale Sicherheitsfunktionen
- Cyberbedrohungen mit möglichen Auswirkungen auf die Maschinensicherheit
Wichtige Fristen
- Veröffentlichung: 2023
- Anwendung der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: ab dem 20. Januar 2027
- Empfehlung: Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen und erforderliche Anpassungen an ihren Maschinen und Produkten prüfen.
Wer ist betroffen?
Die Verordnung betrifft verschiedene Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette. Dazu zählen insbesondere:
- Hersteller
Unternehmen oder Personen, die entsprechende Produkte herstellen oder entwickeln bzw. herstellen lassen und diese unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarkten. Auch Maschinen, die für den Eigengebrauch hergestellt und in Betrieb genommen werden, können darunterfallen. - Bevollmächtigte
In der EU niedergelassene natürliche oder juristische Personen, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wurden, bestimmte Aufgaben in dessen Namen zu übernehmen. - Importeure
In der EU niedergelassene natürliche oder juristische Personen, die entsprechende Produkte aus einem Drittstaat auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen. - Händler
Akteure innerhalb der Lieferkette, die Produkte auf dem Markt bereitstellen, ohne selbst Hersteller oder Importeur zu sein.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Wie Bureau Veritas Sie unterstützt
Die Umsetzung der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfordert sowohl Fachwissen im Bereich der klassischen Maschinensicherheit und Konformitätsbewertung als auch Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit. Bureau Veritas verbindet daher Industrial Product Certification und Cybersecurity in einem integrierten Ansatz.
Häufig gestellte Fragen
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Was ist die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?
Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und aktualisiert die gesetzlichen Anforderungen an Maschinen und dazugehörige Produkte. [LR4.1]Dabei werden insbesondere aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung, Software, Cybersicherheit und neue Technologien berücksichtigt.
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Ab wann gilt die neue Maschinenverordnung?
Der maßgebliche Stichtag ist der 20. Januar 2027.
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Ersetzt sie die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?
Ja. Die Verordnung (EU) 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab.
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Betrifft die Verordnung auch Hersteller außerhalb der EU?
Die Anforderungen sind auch für Unternehmen außerhalb Europas relevant, wenn entsprechende Maschinen oder Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
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Enthält die Maschinenverordnung Anforderungen an die Cybersicherheit?
Ja. Cybersicherheitsrisiken werden berücksichtigt, wenn sie Auswirkungen auf die Sicherheit und Konformität von Maschinen haben können.
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Ist auch Software betroffen?
Ja. Software und digitale Sicherheitsfunktionen können Bestandteil der Anforderungen der Maschinenverordnung sein.
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Kann Bureau Veritas sowohl bei Maschinensicherheit als auch bei Cybersicherheit unterstützen?
Ja. Bureau Veritas verbindet Kompetenzen aus Industrial Product Certification und Cybersecurity, um Unternehmen bei beiden Themenfeldern zu unterstützen.