EU-Maschinenverordnung (

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EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: Sind Sie bereit für Januar 2027?

Oct 30 2026

Mit der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 kommen wichtige Veränderungen auf Hersteller und andere Wirtschaftsakteure zu. Die neuen Anforderungen tragen der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung von Maschinen Rechnung und rücken dabei auch Themen wie Cybersicherheit stärker in den Fokus.

Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Sie schafft einen modernisierten Rechtsrahmen für Maschinen und dazugehörige Produkte und berücksichtigt dabei insbesondere die zunehmende Digitalisierung, Vernetzung und den Einsatz neuer Technologien.

Für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler ergeben sich daraus konkretisierte Anforderungen, die beim Inverkehrbringen von Maschinen und Produkten auf dem europäischen Markt berücksichtigt werden müssen. 
 

Für viele Unternehmen stellen sich daher zentrale Fragen:

  • Was ändert sich gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?
  • Welche Maschinen, unvollständigen Maschinen und dazugehörigen Produkte fallen unter die neue Verordnung?
  • Wann gilt eine Änderung an einer Maschine als wesentliche Veränderung?
  • Welche Auswirkungen haben die neuen Anforderungen an die Cybersicherheit?
  • Welche Maßnahmen sollten Unternehmen mit Blick auf Januar 2027 berücksichtigen?
  • Wie lassen sich Verzögerungen, Konformitätsprobleme und Schwierigkeiten beim Marktzugang vermeiden? 

Unsere Lösung

Die Umsetzung der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfordert Know-how, sowohl im Bereich der klassischen Maschinensicherheit als auch im Bereich der Cybersicherheit.

Bureau Veritas verbindet Kompetenzen aus den Bereichen Industrial Product Certification und Cybersecurity, um Hersteller und andere Wirtschaftsakteure bei der Identifizierung möglicher Compliance-Lücken, der Risikobewertung und der Vorbereitung auf die neuen gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen.  
 

Kostenfreies Webinar zur EU-Maschinenverordnung

Unseres kostenfreies Webinar zu diesem Thema richtet sich insbesondere an:

•    Maschinenhersteller
•    Maschinenbauer
•    Systemintegratoren
•    Importeure und Händler
•    Verantwortliche für Maschinensicherheit
•    Fachkräfte im Bereich Konformitätsbewertung und Cybersicherheit

Erfahren Sie in unserem kostenfreien Webinar mehr dazu, welche Änderungen die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit sich bringt und wie Sie Ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten können.

Datum: 18. November 2026
Uhrzeit: 14:00 bis 14:30 Uhr
 

Was ist die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Mit der neuen EU-Maschinenverordnung werden die Anforderungen an die Maschinensicherheit an aktuelle technologische Entwicklungen angepasst. Dabei spielen insbesondere die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Maschinen sowie damit verbundene neue Risiken eine wichtige Rolle.

Damit reagiert die EU unter anderem auf technologische Entwicklungen und neue Risiken im Zusammenhang mit zunehmend vernetzten und intelligenten Maschinen. Dazu gehören beispielsweise:
•    vernetzte Maschinen und Anlagen
•    Industrial Internet of Things (IIoT)
•    Künstliche Intelligenz (KI) und Machine Learning
•    softwarebasierte und digitale Sicherheitsfunktionen
•    Cyberbedrohungen mit möglichen Auswirkungen auf die Maschinensicherheit 

Was ist die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Mit der neuen EU-Maschinenverordnung werden die Anforderungen an die Maschinensicherheit an aktuelle technologische Entwicklungen angepasst. Dabei spielen insbesondere die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Maschinen sowie damit verbundene neue Risiken eine wichtige Rolle.

Damit reagiert die EU unter anderem auf technologische Entwicklungen und neue Risiken im Zusammenhang mit zunehmend vernetzten und intelligenten Maschinen. Dazu gehören beispielsweise:

  • vernetzte Maschinen und Anlagen
  • Industrial Internet of Things (IIoT)
  • Künstliche Intelligenz (KI) und Machine Learning
  • softwarebasierte und digitale Sicherheitsfunktionen
  • Cyberbedrohungen mit möglichen Auswirkungen auf die Maschinensicherheit 

Wichtige Fristen

  • Veröffentlichung: 2023
  • Anwendung der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: ab dem 20. Januar 2027
  • Empfehlung: Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen und erforderliche Anpassungen an ihren Maschinen und Produkten prüfen.
     

Wer ist betroffen?

Die Verordnung betrifft verschiedene Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette. Dazu zählen insbesondere:

  1. Hersteller
    Unternehmen oder Personen, die entsprechende Produkte herstellen oder entwickeln bzw. herstellen lassen und diese unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarkten. Auch Maschinen, die für den Eigengebrauch hergestellt und in Betrieb genommen werden, können darunterfallen. 
  2. Bevollmächtigte
    In der EU niedergelassene natürliche oder juristische Personen, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wurden, bestimmte Aufgaben in dessen Namen zu übernehmen. 
  3. Importeure
    In der EU niedergelassene natürliche oder juristische Personen, die entsprechende Produkte aus einem Drittstaat auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen.
  4. Händler
    Akteure innerhalb der Lieferkette, die Produkte auf dem Markt bereitstellen, ohne selbst Hersteller oder Importeur zu sein. 

Was sind die wichtigsten Änderungen?

  • Aufbau

    Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 umfasst nun 102 statt 63 Seiten und ist damit umfassender als die bisherige Richtlinie.

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    Abgebildet ist eine digitalisierte Form einer Lupe, in der Zahnräder zu sehen sind.

    Die neue Maschinenrichtlinie (EU) 2023/1230 umfasst nun 102 statt 63 Seiten und ist damit umfassender als die bisherige Richtlinie. Sie enthält 86 Erwägungsgründe (gegenüber 30), die einen besseren Einblick in die Absichten des Gesetzgebers geben. Die verbindlichen rechtlichen Anforderungen sind in 54 Artikeln (gegenüber 29) enthalten. Beide Rechtsakte weisen weiterhin 12 Anhänge auf.

  • Wirtschaftsteilnehmer

    Die Maschinenrichtlinie definiert vier wesentliche Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler. Die Hersteller sind für die Konformität der von ihnen in Verkehr gebrachten Maschinen verantwortlich.

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    Ablauf TAPA-Zertifizierung: Zertifizierungsaudit

    Die Maschinenrichtlinie definiert vier zentrale Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler. Hersteller sind für die Konformität der von ihnen in Verkehr gebrachten Maschinen verantwortlich. Bevollmächtigte können im Rahmen eines schriftlichen Mandats im Namen der Hersteller handeln. Importeure bringen Produkte aus Drittländern auf den EU-Markt, während Händler diese über die Lieferkette bereitstellen. Diese Rollen gewährleisten eine klare Verantwortungszuordnung über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg.

  • Technologien

    The Machinery Regulation introduces specific requirements to protect machinery against unauthorized modifications and cyber-related corruption.

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    Trade Technologies

    Schutz vor Manipulation – Cybersicherheit

    Die Maschinenrichtlinie führt spezifische Anforderungen zum Schutz von Maschinen vor unbefugten Änderungen und cyberbedingten Manipulationen ein. Hersteller müssen sicherstellen, dass Hardware, Software und sicherheitsrelevante Daten nicht in einer Weise verändert werden können, die die Sicherheit beeinträchtigt. Sicherheitskritische Software sollte während des gesamten Lebenszyklus der Maschine identifizierbar, überwacht und geschützt sein.

    Vollständig und teilweise selbstentwickelndes Verhalten – KI

    Die Maschinenrichtlinie berücksichtigt Maschinen, die KI und adaptive Systeme enthalten, die ihr Verhalten nach der Inbetriebnahme ändern können. Hersteller müssen sicherstellen, dass sich vollständig oder teilweise selbstentwickelnde Systeme unter allen vorgesehenen Betriebsbedingungen sicher bleiben. Lern- oder Anpassungsprozesse dürfen keine neuen inakzeptablen Risiken schaffen oder die Wirksamkeit von Sicherheitsfunktionen beeinträchtigen. Die Grenzen der Autonomie, der Entscheidungsfindung und des Systemverhaltens müssen klar definiert, validiert und über den gesamten Lebenszyklus der Maschine hinweg kontrolliert werden.

  • Wesentliche Änderungen

    Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung an einer Maschine, die nach deren Inverkehrbringen neue Risiken mit sich bringt oder bestehende Risiken erhöht.

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    Ablauf VDA-Zertifizierung: Zertifizierungsaudit

    Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung an einer Maschine, die nach deren Inverkehrbringen neue Risiken mit sich bringt oder bestehende Risiken erhöht. Die Partei, die die Änderung vornimmt, übernimmt die Verantwortlichkeiten eines Herstellers und muss unter Umständen eine neue Konformitätsbewertung durchführen. Dies gilt sowohl für physische als auch für digitale Änderungen, einschließlich Software-Updates. Wenn die Änderung Sicherheitsfunktionen, Steuerungssysteme oder das Risikoniveau betrifft, kann sie als wesentlich eingestuft werden. Nach dem 20. Januar 2027 müssen Maschinen, an denen eine wesentliche Änderung vorgenommen wird, der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 entsprechen.

  • Digitale Dokumentation

    Die Maschinenrichtlinie erkennt digitale Bedienungsanleitungen offiziell als Alternative zur Dokumentation in Papierform an.

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    Zu sehen sind verschiedene Dokumente auf einem Schreibtisch, die eine Person in den Händen hält.

    Die Maschinenrichtlinie erkennt digitale Bedienungsanleitungen offiziell als Alternative zur Dokumentation in Papierform an. Hersteller dürfen Anleitungen, Montageanleitungen und Konformitätserklärungen in digitaler Form bereitstellen. Auf Anfrage müssen jedoch weiterhin innerhalb einer festgelegten Frist Ausdrucke zur Verfügung gestellt werden. Die digitale Dokumentation muss mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts zugänglich bleiben. Diese Änderung fördert die Digitalisierung und gewährleistet gleichzeitig, dass die Nutzer weiterhin Zugang zu wesentlichen Sicherheitsinformationen haben.

  • Maschinen Definition

    Die Maschinenrichtlinie behält die traditionelle Definition des Begriffs „Maschine“ bei und führt gleichzeitig die neue Kategorie der „verwandten Produkte“ ein.

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    CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie fullwidth

    Die Maschinenrichtlinie behält die traditionelle Definition von Maschinen bei und führt gleichzeitig die neue Kategorie der „verwandten Produkte“ ein. Software wird nun ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil von Maschinen anerkannt. Eine Maschine ohne die erforderliche anwendungsspezifische Software gilt im Sinne dieser Richtlinie weiterhin als Maschine. Diese Klarstellung spiegelt die wachsende Bedeutung digitaler Technologien in modernen Maschinen wider. 

  • Erweiterung der Liste der Sicherheitskomponenten – Anhang II

    Die Maschinenrichtlinie erweitert die Definition von Sicherheitsbauteilen, sodass nun auch Software ausdrücklich darunter fällt.

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    Behavior Based Safety

    Die Maschinenrichtlinie erweitert die Definition von Sicherheitsbauteilen, sodass nun auch Software ausdrücklich darunter fällt. Sicherheitsbauteile sind Produkte, die eine Sicherheitsfunktion erfüllen und deren Ausfall Menschen gefährden könnte. Die Richtlinie enthält zudem in Anhang II eine nicht erschöpfende Liste von Sicherheitsbauteilen. Diese Klarstellung spiegelt die zunehmende Bedeutung digitaler und programmierbarer Sicherheitssysteme in Maschinen wider.

Wie Bureau Veritas Sie unterstützt

Die Umsetzung der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfordert sowohl Fachwissen im Bereich der klassischen Maschinensicherheit und Konformitätsbewertung als auch Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit. Bureau Veritas verbindet daher Industrial Product Certification und Cybersecurity in einem integrierten Ansatz. 

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Industry Services GmbH

Industrial Product Certification (IPC)

  • Konformitätsbewertung
  •  Prüfung der technischen Dokumentation
  •  Gap Assessments
  • Bewertung der Maschinensicherheit
  • Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung
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CYBERSECURITY IN THE AUTOMOTIVE SECTOR - INTRODUCTION TO UNECE

Cybersecurity

  •  Bewertung der Cybersicherheit von Maschinen
  • Ausrichtung an IEC 62443
  • Sichere Entwicklungsprozesse
  • Security Testing
  • Cybersecurity-by-Design-Strategien
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Cybersecurity

Integrierter Weg zur Konformität

  1. Initiale Gap-Analyse
  2. Regulatorische Prüfung
  3. Bewertung der Maschinensicherheit
  4. Cybersicherheitsbewertung
  5. Plan für Korrekturmaßnahmen
  6. Unterstützung bei der Konformität
  7. Vorbereitung auf die Markteinführung 
     

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

    Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und aktualisiert die gesetzlichen Anforderungen an Maschinen und dazugehörige Produkte. [LR4.1]Dabei werden insbesondere aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung, Software, Cybersicherheit und neue Technologien berücksichtigt.

  • Ab wann gilt die neue Maschinenverordnung?

    Der maßgebliche Stichtag ist der 20. Januar 2027.

  • Ersetzt sie die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

    Ja. Die Verordnung (EU) 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. 

  • Betrifft die Verordnung auch Hersteller außerhalb der EU?

    Die Anforderungen sind auch für Unternehmen außerhalb Europas relevant, wenn entsprechende Maschinen oder Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. 

  • Enthält die Maschinenverordnung Anforderungen an die Cybersicherheit?

    Ja. Cybersicherheitsrisiken werden berücksichtigt, wenn sie Auswirkungen auf die Sicherheit und Konformität von Maschinen haben können. 

  • Ist auch Software betroffen?

    Ja. Software und digitale Sicherheitsfunktionen können Bestandteil der Anforderungen der Maschinenverordnung sein.

  • Kann Bureau Veritas sowohl bei Maschinensicherheit als auch bei Cybersicherheit unterstützen?

    Ja. Bureau Veritas verbindet Kompetenzen aus Industrial Product Certification und Cybersecurity, um Unternehmen bei beiden Themenfeldern zu unterstützen. 

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