CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie | Bureau Veritas
Für Betreiber & Hersteller von Maschinen
Innerhalb der europäischen Union (EU) ist die CE-Kennzeichnung u.a. für Maschinen, Anlagen und elektronische Geräte verpflichtend. Mit einer CE-Kennzeichnung erklären die Hersteller einer Maschine, dass diese das vorgeschriebene EU-Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat und allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht. Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Durchführung des Konformitäts-bewertungsverfahrens und die korrekte Anbringung des CE-Kennzeichens liegt beim Hersteller und ggf. beim Betreiber selbst. Bureau Veritas unterstützt Hersteller und Betreiber von Maschinen bei der gesamten Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens zur CE-Kennzeichnung, beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und verhilft Ihnen so zu:
Das CE-Zeichen ist eine Kennzeichnung, mit der ein Hersteller einer Maschine zum Ausdruck bringt, dass diese alle anzuwendenden EG-Richtlinien erfüllt. Eine CE-Kennzeichnung ist nicht nur notwendig, wenn eine Maschine erstmalig vom Hersteller auf den Markt gebracht und verkauft wird (Inverkehrbringen), sondern auch dann, wenn der Betreiber einer Maschine wesentliche Änderungen an dieser vornimmt, sie mit weiteren Maschinen verkettet oder Maschinen für den Eigengebrauch konstruiert.
Bei einer wesentlichen Änderung oder einer Verkettung von mehreren Maschinen (Gesamtheit von Maschinen) wird der Maschinenbetreiber rechtlich gesehen zum Hersteller. Dadurch muss er nicht nur seinen Pflichten gemäß der Betriebssicherheitsverordnung nachkommen, sondern auch denen der Maschinenrichtlinie.
Betreiber und Hersteller von Maschinen werden während des gesamten Prozesses zur CE-Kennzeichnung mit einer Reihe von Fragen konfrontiert. In unserem FAQ beantworten wir einige dieser Fragen und unterstützen Sie dabei, ein besseres Verständnis für das Thema CE-Kennzeichnung zu bekommen.
Diese und weitere Fragen finden Sie in unserem FAQ zur Maschinenrichtlinie
FAQ zur Maschinenrichtlinie
Sobald eine wesentliche Veränderung an einer Maschine oder Anlage vorgenommen wird, ist der Maschinenbetreiber nicht mehr ausschließlich an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln gebunden, sondern zusätzlich auch für die Erfüllung der Maschinenrichtlinie verantwortlich. Eine wesentliche Veränderung kann dann vorliegen, wenn der Betreiber beispielsweise die Bauart oder den Verwendungszweck der Maschine verändert oder die ursprüngliche Leistung erhöht.
Das Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderungen von Maschinen“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Ihnen dabei helfen, eine Bewertung vorzunehmen, wann eine wesentliche Veränderung an einer Maschine tatsächlich vorliegt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können wir Sie gerne bei der Prüfung und Neubewertung Ihrer Maschine unterstützen. Lassen Sie uns dazu bitte Ihre Anfrage zukommen oder rufen Sie direkt unseren Kundenservice an.
Entlang des gesamten Lebenszyklus einer Maschine unterstützen wir Maschinenhersteller, Zulieferer, Maschinenintegratoren oder Betreiber mit umfassenden CE-Beratungsleistungen und sorgen für einen unkomplizierten und gesetzeskonformen Ablauf des Konformitätsbewertungsverfahrens. Unsere Leistungen auf einen Blick:
Bureau Veritas unterstützt Sie bei der Durchführung des EG-Konformitätsbewertungsverfahrens und allen Maßnahmen zur gesetzeskonformen Nutzung des CE-Kennzeichens. Mit einer strukturierten Herangehensweise gewährleisten wir, dass Sie alle relevanten EG-Richtlinien sowie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen, Bußgelder von bis zu 100.000 EUR vermeiden und Arbeitsunfälle reduzieren.
Bureau Veritas unterstützt Sie in allen Belangen rund um das Thema Maschinenrichtlinie und CE-Kennzeichnung. Durch unser weltweites Experten-Netzwerk und unsere langjährige Expertise sorgen wir für einen einfachen und sicheren Weg zur CE-Kennzeichnung. Ihre Vorteile auf einen Blick:
Sparen Sie sich Zeit durch eine schnelle Abwicklung des Konformitäts-bewertungsver- fahrens, der CE-Kennzeichnung und der Betriebssicherheits-verordnung
Erfahrenen Expertenteams in allen Bereichen rund um das Thema Maschinenrichtlinie von Performance-Level-Berechnungen nach ISO 13849 bis hin zur Prüfung des Explosionsschutzes nach ATEX
Vermeiden Sie Bußgelder von bis zu 100.000 EUR durch Erfüllung aller notwendigen Richtlinien & Verordnungen zum Inverkehrbringen & Betrieb von Maschinen
Betreiben Sie Maschinen an internationalen Standorten? Durch unser globales Netzwerk unterstützen wir Sie bei der Bewertung & der CE-Kennzeichnung Ihrer Maschinenparks weltweit
Abhängig von der Branche müssen Maschinen unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Je nach Bauart, Größe oder Anwendung der Maschine können ganz unterschiedliche Risiko- und Gefahrenquellen auftreten. Unsere Experten bieten für jede Branche das notwendige Fachwissen und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie in Ihrem Unternehmen oder aber auch bei mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz durch beispielsweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit - unter anderem verfügen wir über Know-how in folgenden Branchen: