CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie

CE-Kennzeichnung und Betriebssicherheits- verordnung | Bureau Veritas

Regelkonforme Herstellung und sicherer Betrieb von Maschinen und Anlagen

Für Betreiber & Hersteller von Maschinen

Innerhalb der europäischen Union (EU) ist die CE-Kennzeichnung u.a. für Maschinen, Anlagen und elektronische Geräte verpflichtend. Mit einer CE-Kennzeichnung erklären die Hersteller einer Maschine, dass diese das vorgeschriebene EU-Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat und allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht. Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens und die korrekte Anbringung des CE-Kennzeichens liegt beim Hersteller.

Nach der Arbeitsmittelrichtlinie der EU (national in Deutschland umgesetzt als Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) hat der Betreiber die Verantwortung dem Arbeitnehmer ein sicheres Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Setzt er also eine vom Hersteller CE-gekennzeichnete Maschine ein, hat er bereits den ersten wichtigen Schritt getan. Damit der Arbeitnehmer aber einen sicheren Arbeitsplatz vorfindet, sind weitere Anforderungen zu erfüllen, die sich u.a. aus den Umgebungsbedingungen und dem Aufstellort der Maschine sowie lokal zu berücksichtigenden Verordnungen ergeben. Mit einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, den daraus umzusetzenden Maßnahmen und regelmäßig durchzuführenden Begehungen der Arbeitsplätze erfüllt der Betreiber diese Anforderungen.

Bureau Veritas unterstützt Hersteller und Betreiber von Maschinen dabei, die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen und bietet Ihnen damit folgende Vorteile:

  • Effiziente und koordinierte Umsetzung des notwendigen EG-/EU- Konformitätsbewertungsverfahrens sowie der Betriebssicherheitsverordnung
  • Richtlinienkonforme Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation (z.B. Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Testprotokolle von sicherheitstechnischen Abnahmen)
  • Mehr Sicherheit Ihrer Maschinen & Anlagen und damit weniger zu erwartende Arbeitsunfälle
  • Sicherstellung des rechtskonformen Betriebs der Maschine / Anlage und damit einhergehend die Vermeidung von etwaigen Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro

Wann wird eine CE-Kennzeichnung benötigt?

Mit der CE-Kennzeichnung bringt der Hersteller einer Maschine zum Ausdruck, dass diese den umfangreichen Rahmen von Rechtsvorschriften rund um die Produktsicherheit und Produkthaftung erfüllt. Innerhalb der EU soll damit auch ein freier Warenverkehr gefördert werden, vorausgesetzt, dass ein angemessenes Schutzniveau in Bezug auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz der Menschen sowie des Umweltschutzes eingehalten wird. Eine CE-Kennzeichnung ist nicht nur notwendig, wenn eine Maschine erstmalig vom Hersteller auf den Markt gebracht und verkauft wird), sondern auch dann, wenn der Betreiber einer Maschine wesentliche Änderungen an dieser vornimmt, sie mit weiteren Maschinen verkettet oder Maschinen für den Eigengebrauch konstruiert. 

Bei einer wesentlichen Änderung oder einem Umbau einer Anlage zu einer Verkettung von mehreren Maschinen (neue Gesamtheit von Maschinen) wird der Maschinenbetreiber rechtlich gesehen zum Hersteller. Dadurch muss er nicht nur seinen Pflichten gemäß der Betriebssicherheitsverordnung nachkommen, sondern auch denen der Maschinenrichtlinie. In diesen Fällen muss eine neue CE-Kennzeichnung im Rahmen einer Konformitäts-Neubewertung vorgenommen werden.

In folgenden Fällen müssen Hersteller und Betreiber eine CE-Kennzeichnung vornehmen:

  • Bereitstellung auf dem EU-Binnenmarkt: Erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung von Produkten zum Verrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem EU-Binnenmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.
  • Nach Inbetriebnahme:
    • Wesentliche Veränderungen von Maschinen oder Anlagen mit dem Ziel, die ursprüngliche Leistung, Verwendung oder Bauart zu modifizieren
    • Verkettung von mehreren Maschinen oder Anlagen zu einer neuen Gesamtheit von Maschinen
  • Bau einer Maschine für den Eigengebrauch

Die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Ab dem 20. Januar 2027 wird die neue EU-Maschienenverordnung (EU) 2023/1230, die CE-Kennzeichnung und Betriebssicherheitsverordnung ablösen. 
Weitere Informationen 

Häufig gestellte Fragen zur CE-Kennzeichnung von Maschinen

Betreiber und Hersteller von Maschinen werden während des gesamten Prozesses zur CE-Kennzeichnung mit einer Reihe von Fragen konfrontiert. In unserem FAQ beantworten wir einige dieser Fragen und unterstützen Sie dabei, ein besseres Verständnis für das Thema CE-Kennzeichnung zu bekommen.

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CE-Kennzeichnung - Wenn der Betreiber zum Hersteller wird
  • Wer ist für die CE-Kennzeichnung von Maschinen verantwortlich?
  • Zu welchem Zeitpunkt ist die CE-Kennzeichnung erforderlich?
  • Wie läuft ein Konformitätsbewertungsverfahren ab?

Diese und weitere Fragen finden Sie in unserem FAQ zur Maschinenrichtlinie:
CE-Kennzeichnung von Maschinen | Häufig gestellte Fragen

Wann liegt eine wesentliche Veränderung einer Maschine oder Anlage vor? 

Sobald eine wesentliche Veränderung an einer Maschine oder Anlage vorgenommen wird, ist der Maschinenbetreiber nicht mehr ausschließlich an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln gebunden, sondern zusätzlich auch für die Erfüllung der Maschinenrichtlinie verantwortlich. Eine wesentliche Veränderung kann dann vorliegen, wenn der Betreiber beispielsweise die Bauart oder den Verwendungszweck der Maschine verändert oder die ursprüngliche Leistung erhöht.

Das Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderungen von Maschinen“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann Ihnen dabei helfen, eine Bewertung vorzunehmen, wann eine wesentliche Veränderung an einer Maschine tatsächlich vorliegt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können wir Sie gerne bei der Prüfung und Neubewertung Ihrer Maschine unterstützen. Lassen Sie uns dazu bitte Ihre Anfrage zukommen oder rufen Sie direkt unseren Kundenservice an.

TECHNISCHE unterstützung bei der CE-kennzeichnung entlang des gesamten Lebenszyklus einer Maschine | Von der Konstruktion bis zum Umbau

Entlang des gesamten Lebenszyklus einer Maschine unterstützen wir Maschinenhersteller, Zulieferer, Maschinenintegratoren oder Betreiber bis zur Anbringung des CE-Kennzeichens an der Maschine und sorgen für einen unkomplizierten und gesetzeskonformen Ablauf des Konformitätsbewertungsverfahrens. Unsere Leistungen auf einen Blick: 

Konstruktionsphase | Für Hersteller von Maschinen

  • Prüfung & Erstellung von Risikobeurteilungen nach ISO 12100
  • Berechnung von Performance-Level (Ausfallrate) nach ISO 13849
  • Plausibilitätsprüfung der technischen Unterlagen nach MRL 2006/42/EG
  • Prüfung & Erstellung von Betriebsanleitungen
  • Prüfung von Sicherheitseinrichtungen & sicherheitsrelevanten elektronischen Bauteilen
  • Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV Richtlinie)
  • Prüfung nach Niederspannungsrichtlinie
  • Prüfung des Explosionsschutzes nach ATEX

Inbetriebnahme | Für Hersteller & Betreiber von Maschinen

  • Sicherheitstechnische Abnahme: Prüfung von Sicherheitseinrichtungen & sicherheitsrelevanten elektronischen Bauteilen
  • Plausibilitätsprüfung aller erforderlichen technischen Unterlagen, die dem Betreiber gemäß MRL 2006/42/EG übergeben werden müssen
  • Schulungen zu Grundlagen der Betriebssicherheitsverordnung & der Maschinenrichtlinie

Betriebs- & Änderungsphase | Für Betreiber von Maschinen

  • Planung & Bewertung von Umbauten, Zusammenstellungen, Neu-Konfigurationen oder Umzügen von Maschinen bzgl. wesentlicher Änderungen
  • Ggf. Prüfung & Erstellung von Risikobeurteilungen nach ISO 12100
  • Ggf. Plausibilitätsprüfung der erforderlichen technischen Unterlagen nach MRL 2006/42/EG
  • Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung und ggf. Anpassung der Betriebsanweisungen
  • Schulungen zu Grundlagen der Betriebssicherheitsverordnung & Maschinenrichtlinie

Konformitätsbewertungsverfahren zur CE-Kennzeichnung

Bureau Veritas unterstützt Sie bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens und allen Maßnahmen zur gesetzeskonformen Nutzung des CE-Kennzeichens. Mit einer strukturierten Herangehensweise helfen wir Ihnen, alle relevanten EG-Richtlinien sowie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu erfüllen sowie Bußgelder von bis zu 100.000 EUR zu vermeiden und Arbeitsunfälle zu reduzieren.

 

Unkompliziert und sicher zum CE-Kennzeichen mit Bureau Veritas

Bureau Veritas unterstützt Sie in allen Belangen rund um das Thema Maschinenrichtlinie und CE-Kennzeichnung. Durch unser weltweites Experten-Netzwerk und unsere langjährige Expertise sorgen wir für einen einfachen und sicheren Weg zur CE-Kennzeichnung. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Schnelle Umsetzung

    Sparen Sie sich Zeit durch eine schnelle Abwicklung des Konformitäts-bewertungsverfahrens, der CE-Kennzeichnung und der Betriebs-sicherheitsverordnung

  • Langjährige Expertise

    Erfahrene Expertenteams in allen Bereichen rund um das Thema Maschinenrichtlinie von Performance-Level-Berechnungen nach ISO 13849 bis hin zur Prüfung des Explosionsschutzes nach ATEX

  • Geringeres Haftungsrisiko

    Vermeiden Sie Bußgelder von bis zu 100.000 EUR durch Erfüllung aller notwendigen Richtlinien & Verordnungen zum Inverkehrbringen & Betrieb von Maschinen

  • Internationales Netzwerk

    Betreiben Sie Maschinen an internationalen Standorten? Durch unser globales Netzwerk unterstützen wir Sie bei der Bewertung & der CE-Kennzeichnung Ihrer Maschinenparks weltweit

Expertise für jede Branche | CE-Kennzeichnungen für Ihre Maschinen  

Abhängig von der Branche müssen Maschinen unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Je nach Bauart, Größe oder Anwendung der Maschine können ganz unterschiedliche Risiko- und Gefahrenquellen auftreten. Unsere Experten bieten für jede Branche das notwendige Fachwissen und unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie in Ihrem Unternehmen oder aber auch bei mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz durch beispielsweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit - unter anderem verfügen wir über Know-how in folgenden Branchen:

  • Maschinenbau
  • Automobilindustrie
  • Energieversorgung
  • Chemie & Prozessindustrie
  • Lebensmittelindustrie
  • Pharmabranche & Medizin
  • Windenergie
  • Verpackungsindustrie
  • Logistik & Lagerwirtschaft
  • Verfahrenstechnik

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