UKCA Update

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UKCA Update: Relevante Neuerungen für exportierende Unternehmen nach Großbritannien

Juni 30 2022

Die britische Regierung hat die Vorgaben im Rahmen des UKCA-Konformitätsverfahrens gelockert.

Unternehmen, die kennzeichnungspflichtige Ware, wie beispielsweise Maschinen oder Druckgeräte, nach Großbritannien exportieren, können sich über weitreichende Lockerungen bei der Umstellung vom CE- zum UKCA-Kennzeichen freuen.

Nach intensiven Gesprächen mit der Industrie, hat sich die britische Regierung dazu entschieden, die Vorgaben wie folgt anzupassen:

1. Neu-Zertifizierungen sind nicht mehr zwingend verpflichtend

Konformitätsbewertungen für die CE-Kennzeichnung, die bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sind, können als Grundlage für die UKCA-Kennzeichnung verwendet werden. Ausschlaggebend ist somit das Vertragsdatum, d.h. auch wenn Maschinen erst nach 2022 in Großbritannien in Verkehr gebracht werden, brauchen sie nicht mehr zwingend eine UKCA-Kennzeichnung, sofern bis Ende 2022 eine CE-Konformitätsbewertung durchgeführt wurde. Dies gilt bis zum Ablauf des Zertifikats oder für fünf Jahre (31. Dezember 2027), abhängig davon, welches Ereignis früher eintritt. Damit ist eine Neu-Zertifizierung nicht mehr zwingend verpflichtend.

2. Bereits importierte Ware muss nicht neu etikettiert werden

Es ist nicht mehr notwendig, bereits importierte Waren erneut einer Konformitätsbewertung zu unterziehen, da diese Produkte als bereits in Großbritannien in Verkehr gebracht gelten. Dadurch kann eine kostspielige Neuetikettierung der vorhandenen Warenbestände vermieden werden. Die Lagerbestände können somit ohne Probleme aufgebraucht werden.

3. Ersatzteile von bereits importierter und konformer Ware benötigen keine weitere UKCA-Kennzeichnung

Es ist ab sofort ausreichend, dass Ersatzteile von Waren, die bereits auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht wurden, dieselben Anforderungen erfüllen, die zu dem Zeitpunkt galten, als die ursprüngliche Ware in Verkehr gebracht wurde. Dies bedeutet, dass Ersatzteile von CE-gekennzeichneter Ware weiterhin nur das CE-Kennzeichen aufweisen müssen. So können Produkte, für die Ersatzteile benötigt werden, weiterhin problemlos gewartet werden. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Ersatzteile muss jedoch hinreichend dokumentiert werden.

4. Das UKCA-Kennzeichen darf auch auf Begleitdokumenten oder Etiketten angebracht werden

Bisher galt die Regelung, dass das UKCA-Kennzeichen sichtbar auf der Ware, der Verpackung oder alternativ in der Betriebsanleitung angebracht werden musste. Dies wurde nun aber gelockert und ab sofort kann die UKCA-Kennzeichnung auch auf einem Begleitdokument oder Etikett angebracht werden. Unternehmen können somit die UKCA-Kennzeichnung flexibler und zu einem kosteneffizienten Zeitpunkt durchführen. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung ebenfalls nur bis zum 31.12.2025 gilt.

Damit hat die britische Regierung auf das Feedback der Industrie reagiert. Es muss jedoch bedacht werden, dass diese Änderungen nicht für Medizinprodukte, Bauprodukte, Seilbahnen, unbemannte Luftfahrtsysteme, ortsbewegliche Druckgeräte, Eisenbahnprodukte und Schiffsausrüstung gelten. Hier werden separate Vereinbarungen getroffen.

Weiterhin gilt die ursprüngliche UKCA-Kennzeichnungspflicht ab dem 01.01.2023. Diese Deadline gilt insbesondere für Produkte, für welche noch keine CE-Konformitätsbewertung vorliegt.

Die Lockerungen der britischen Regierung ändern nichts an der Tatsache, dass Bureau Veritas als Approved Body Sie auch kurzfristig bei der UKCA-Kennzeichnung unterstützen kann. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite: 

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.