Energieaudit

Energieaudit | Bureau Veritas

Kostenreduzierung durch Nachhaltigkeit

„Die günstigste, sauberste und sicherste Energie ist die, die wir erst gar nicht verbrauchen.“  
(Quelle: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung von 2012/27/EU - Energieeffizienz)

Gemäß dieser Prämisse hat es sich die Europäische Union (EU) zum Ziel gesetzt, den Primärenergiebedarf innerhalb der EU signifikant zu senken und hierzu bereits im Jahr 2012 die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz erlassen. In Deutschland mündete diese 2015 in eine umfassende Novellierung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Gemäß § 8 des EDL-G gilt seither für große und verbundene Unternehmen eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Energieaudits. Die wesentlichen Parameter für die Durchführung eines Energieaudits sind in Deutschland in der DIN 16247 geregelt. Hierbei wird unterschieden zwischen

  • Gebäuden
  • Prozessen
  • Transport

Ziel der Audits ist es, Sie hinsichtlich des Energieverbrauchs Ihres Unternehmens zu sensibilisieren und hierbei

  • Verbräuche systematisch zu erfassen und auszuwerten
  • Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs oder Steigerung der Energieeffizienz zu entwickeln
  • Investitionskosten und Amortisationszeiten gegenüberzustellen

Im Ergebnis steht es Ihrem Unternehmen frei, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Dann würde aber die Chance vergeben, mit einem Beitrag für die Umwelt die laufenden Kosten in Ihrem Unternehmen beträchtlich zu senken und mittelfristig die Gesamtkosten zu reduzieren.

Durchführung eines EnergieAudits – unsere Leistungen

Bei einem Energieaudit nach DIN EN 16247 untersuchen und analysieren wir systematisch den Energieeinsatz und -verbrauch in Ihrem Unternehmen. Die Norm EN 16247  bietet einen Orientierungsrahmen für Ablauf und Inhalt eines solchen Energieaudits und berücksichtigt dabei gesetzliche Anforderungen und anderweitige Verpflichtungen für Ihr Unternehmen. Die einzelnen Schritte für ein Audit sind wie folgt definiert:

  • Auftaktbesprechung
  • Datenerfassung
  • Außeneinsatz
  • Ortsbegehungen
  • Analyse
  • Bericht
  • Abschlussbesprechung

In einem ersten Schritt werden die Ziele, Anwendungsbereiche, Grenzen und die Untersuchungstiefe des Energieaudits festgelegt. Anschließend werden unternehmensinterne Prozesse und das Nutzerverhalten analysiert. Dieser Schritt ist die Basis für die Ermittlung geeigneter Energiekennzahlen und Energiesparmaßnahmen. Dann werden die verschiedenen Maßnahmen anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, um aufzeigen zu können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rentieren bzw. amortisieren. Abschließend werden die wesentlichen Einsparpotenziale und -maßnahmen in einem Bericht zusammengefasst und im Rahmen eines Abschlussgesprächs gemeinsam erörtert.

Befreiung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen – sogenannte KMU – besteht keine Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits. Ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein KMU handelt, ergibt sich aus den Regelungen der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361/EG. Hiernach handelt es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen, wenn es

  • weniger als 250 Beschäftigte hat und entweder
  • maximal 50 Mio. € Jahresumsatz erzielt oder
  • sich die Jahresbilanzsumme auf höchstens 43 Mio. € beläuft

Unternehmen, die bereits nachweislich ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben, sind von der Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits nach EN 16247 ebenfalls befreit.

Verpflichtung zur Durchführung eines EnergieAudits

Ist Ihr Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet, dann muss es dieses spätestens alle 4 Jahre wiederholen. Maßgeblich für die Frist ist die Durchführung des letzten Audits.

Zuständig für die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die erfolgreiche Durchführung eines Audits ist gegenüber dem BAFA anzuzeigen.

Bußgelder

Ist Ihr Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet und Sie kommen dieser Verpflichtung nicht nach, droht der Gesetzgeber mit Bußgeldern von bis zu 50.000 €.

Steuervorteile und Förderungen

Da es dem Gesetzgeber auch beim Vorliegen der Voraussetzung für eine Befreiung ein Anliegen ist, Anreize für die Durchführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz zu schaffen, stellt ein Energieaudit für KMU die Voraussetzung für die Gewährung steuerlicher Vorteile dar.

Sollten Sie sich im Anschluss an das Energieaudit für die Implementierung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder für die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz entscheiden, bestehen zahlreiche Förderungsmöglichkeiten der Bundesregierung, über welche wir Sie gerne vertiefend informieren.

Häufige Fragen rund um das Thema Energieaudit und die dazugehörigen Antworten hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zusammengestellt.

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