Neue Arbeitsschutzverordnung

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales verabschiedet neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Febr. 4 2021

Bureau Veritas unterstützt Arbeitgeber mit breitem Leistungsportfolio

Zur weiteren Bekämpfung und Risikominimierung der Verbreitung des Coronavirus in Betrieben, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 21.01.2021 eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. In dieser werden Arbeitgeber dazu verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes durchzuführen und ihre Gefährdungsbeurteilungen diesbezüglich zu aktualisieren.

Die neue Arbeitsschutzverordnung ist seit Ende Januar in Kraft und gilt zunächst bis zum 15. März 2021. Die Verordnung beinhaltet sowohl Maßnahmen zur Kontaktreduzierung im Betrieb, als auch zur Bereitstellung und Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes.

Breites Leistungsportfolio zur Umsetzung der Arbeitsschutzverordnung

Bureau Veritas hat langjährige Erfahrungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Mit unserem breiten Serviceangebot können wir Sie bei der Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen unterstützen. So gewährleisten Sie einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für Ihre Beschäftigten.

Zu unseren Leistungen zählen u.a.:

  • Anpassen oder Erstellen der Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellung eines betrieblichen Pandemieplans
  • Erstellung von Hygiene- und Arbeitsschutzkonzepten 
  • Kontaktlose Arbeitsschutzunterweisung der Mitarbeiter
  • Beratung hinsichtlich der Kontaktreduzierung im Betrieb (beispielsweise durch die Planung von spezifischen Arbeitsprozessen)
  • Überprüfung und Kommunikation der Sicherheitsmaßnahmen, wie beispielsweise die Einhaltung der Abstandsregelungen
  • Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen im Office und Home Office

Gerne stellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zusammen. 

Weitere Informationen zur neuen Arbeitsschutzverordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.