Bewertung von Maschinen und Anlagen

Einhaltung der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 | Bureau Veritas

Herstellung und Betrieb von Maschinen und Anlagen gemäß der neuen EU-Maschinenverordnung

Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/ 1230 wurde am 20. Juli 2023 in Kraft gesetzt, um die Sicherheit von Industriemaschinen und -anlagen in der Europäischen Union zu verbessern. Sie zielt darauf ab, Verbraucher und Arbeitnehmer vor Gefahren durch fehlerhafte Maschinen zu schützen und den freien Warenverkehr zu erleichtern. Die Verordnung legt klare Richtlinien und strengere Sicherheitsstandards fest, um Unfälle zu reduzieren und das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit von Maschinen zu stärken.
Die neue EU-Maschinenverordnung wird die bisher geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen. Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen sowie des wachsenden Einsatzes von KI beinhaltet die neue Maschinenverordnung bedeutende Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik.

Welche Neuerungen bringt die EU-Maschinenverordnung im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Eines der Hauptmerkmale ist die klare Berücksichtigung der sich entwickelnden Technologien, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, Automatisierung und Künstlichen Intelligenz. Die Verordnung legt verstärkte Anforderungen an die Sicherheit und das Produktdesign fest, um den aktuellen technischen Entwicklungen gerecht zu werden.
Zudem werden die Verfahren zur Konformitätsbewertung verbessert, um eine effizientere Zulassung von Maschinen zu ermöglichen. Die neue EU-Maschinenverordnung stellt somit einen modernisierten und zukunftsorientierten Rechtsrahmen dar, der die Sicherheit und den freien Warenverkehr in der EU weiter fördert.

Cyber Security für Maschinen und Anlagen – ein wesentlicher Schwerpunkt der neuen EU-Maschinenverordnung

Image
cyber

Das Thema Cyber Security nimmt eine wichtige Rolle im Rahmen der EU-Maschinenverordnung ein. Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung und Vernetzung von Maschinen und Anlagen ist es von entscheidender Bedeutung, die Sicherheit vor potenziellen Cyberbedrohungen zu gewährleisten. Die neue Verordnung fordert daher von den Herstellern von Maschinen, angemessene Schutzmaßnahmen zu implementieren, um Datenintegrität und -vertraulichkeit sicherzustellen.
 

Zudem werden klare Richtlinien zur regelmäßigen Aktualisierung und Wartung von Cybersicherheitslösungen vorgegeben. Durch diese Maßnahmen strebt die EU-Maschinenverordnung an, eine widerstandsfähige und sichere Umgebung für den Einsatz moderner Technologien zu schaffen und gleichzeitig mögliche Risiken zu minimieren.

Was sind die wesentlichen Ziele der neuen Maschinenverordnung?

Für Hersteller von Maschinen, also für alle Wirtschaftsbeteiligten die Maschinen bauen, umbauen oder verkaufen, stehen mit Einführung der neuen Maschinenverordnung neue Aspekte im Fokus der Umsetzung. Die wesentlichen Ziele der neuen Maschinenverordnung sind:

  • Sicherheit gewährleisten: Maschinen und Industrieanlagen müssen den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen, um das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu minimieren.
  • Vertrauen in neue Technologien stärken:  Durch klare Vorgaben und Sicherheitsstandards für innovative Technologien wie Roboter und maschinelles Lernen, wird das Vertrauen der Nutzer gestärkt.
  • Verwaltungsaufwand und Kosten für Hersteller reduzieren: Einheitliche und klare Vorschriften, um den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Hersteller zu verringern und gleichzeitig die Effizienz in der Produktion zu steigern.
  • Rechtssicherheit fördern: Klare und verbindliche Regelungen, um die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten und einheitliche Standards innerhalb der EU zu etablieren.
  • Marktüberwachung verbessern: Stärkung der Marktüberwachung, um die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren und die Sicherheit der auf dem Markt verfügbaren Maschinen zu gewährleisten.

Welche Fristen gelten für die Einführung und Umsetzung?

  • Ab dem 20. Juli 2023 ist die EU-Maschinenverordnung gültig und die Fristen beginnen zu laufen.
  • Ab dem 20. Januar 2027 (Stichtagsregelung!) muss die EU-Maschinenverordnung verbindlich angewendet werden.
  • Während der 3,5 Jahre Übergangsfrist sollten sich alle Unternehmen und die betreffenden Wirtschaftsbeteiligten mit den neuen Anforderungen befassen, damit Maschinen ab diesem Stichtag rechtskonform in der EU verkauft werden dürfen.
  • Innerhalb der Übergangsfrist werden Hersteller von Maschinen und Anlagen zudem mit weiteren Entwicklungen und Anforderungen sowie Fristen für spezielle Produkte konfrontiert, die eine frühere Anpassung erfordern.
  • Hierzu zählen u.a. die europäische KI-Verordnung sowie erweiterte Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen und die neuen Pflichtenkataloge für Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler von Maschinen und Anlagen.
Image
CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie fullwidth

Häufig gestellte Fragen zur neuen Maschinenverorndung (EU) 2023/1230

Jetzt Herunterladen

Technische Unterstützung zur Einhaltung der EU-Maschinenverordnung mit Bureau Veritas

  • Effiziente und koordinierte Umsetzung des notwendigen EG-/EU- Konformitätsbewertungsverfahrens
  • Richtlinienkonforme Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation (z.B. Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Testprotokolle zu sicherheitstechnischen Abnahmen)
  • Mehr Sicherheit Ihrer Maschinen & Anlagen und damit weniger zu erwartende Arbeitsunfälle
  • Sicherstellung des rechtskonformen Betriebs der Maschine / Anlage und damit einhergehend die Vermeidung von etwaigen Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro

 

Umfangreiches Know-how für jeden Industriebereich – Umsetzung der EU-Maschinenverordnung mit Bureau Veritas

Abhängig von der jeweiligen Industrie und dem Einsatzzweck müssen Maschinen und Anlagen unterschiedliche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Je nach Maschinen- und Anlagentyp müssen unterschiedlichste Risiko- und Gefahrenquellen betrachtet und bewertet werden. Bureau Veritas verfügt über ein großes Expertennetzwerk mit industriespezifischem Know-how, das sie sowohl bei der Umsetzung der EU-Maschinenverordnung als auch bei besonderen technischen und die Arbeitssicherheit betreffenden Themen unterstützen kann. Unter anderem verfügen wir über Expertise in folgenden Branchen:

  • Maschinen- & Anlagenbau
  • Automobil- & zulieferindustrie
  • Chemie & Prozessindustrie
  • Lebensmittelindustrie
  • Pharmabranche
  • Windenergie & erneuerbare Energien
  • Verpackungsindustrie
  • Logistik & Lagerwirtschaft
  • Verfahrenstechnik

WOLLEN SIE MEHR ERFAHREN?

KONTAKTIEREN SIE UNS