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Return-to-Work Service: Maßnahmen bei Wiedereröffnung von Geschäften & Betrieben nach Corona-Pause

Apr. 21 2020

#WeAreHereForYou

Als einer der ersten Schritte zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen haben sich Bund und Länder im Beschluss vom 15.04. darauf geeinigt, dass Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 qm ab Montag, den 20.04., wieder öffnen dürfen. Ausnahmen gelten für Autohäuser, Fahrradläden, den Buchhandel, Möbelhäuser und Babyfachmärkte, die auch bei größeren Ladenflächen als 800 qm öffnen dürfen. Inhaber und Ladenbetreiber müssen bei Wiedereröffnung allerdings strenge Vorgaben beachten und dafür Sorge tragen, dass ihre Kunden das Abstandsgebot einhalten und Infektionsrisiken möglichst gering gehalten werden. Einzelhändler tragen somit eine besondere Verantwortung, nicht nur gegenüber ihren Kunden, sondern auch gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards – einheitliche Arbeitsschutzmaßnahmen nicht nur für den Einzelhandel

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    Covid-19-Präventionsplan

    Neben der spezifischen Auflagen für den Einzelhandel hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen bundeseinheitlichen SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Dieser Arbeitsschutzstandard gilt verbindlich für alle Arbeitgeber sowie für die Arbeitnehmer. Der Arbeitsschutzstandard ist in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Arbeitsschutzverwaltungen der Bundesländer entstanden. Die Verantwortung für die Umsetzung der im Arbeitsschutzstandard formulierten Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber.

    Gefährdungsbeurteilung, Pandemieplanung & Hygienekonzept – Anhaltender gesundheitlicher und wirtschaftlicher Erfolg durch Vorbeugung

    Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeiten eine besondere Verantwortung, um sie vor Infektionen zu schützen. Jedes Unternehmen in Deutschland muss auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie einer betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Die Vorgaben für die Umsetzung der Maßnahmen gelten nicht deutschlandweit, da für die Umsetzung des Beschlusses die Länder verantwortlich sind.

    Als Anbieter mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der geforderten Arbeitsschutzmaßnahmen, indem wir für Ihr Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung anpassen sowie eine maßgeschneiderte Pandemieplanung und ein Hygienekonzept erstellen. 

    Ihre Vorteile durch unseren Return-to-work Service

    • Bereits vorhandene Erfahrungswerte aus branchenähnlichen Unternehmen
    • Schnelle Umsetzung / Erstellung / Anpassung der notwendigen Dokumente und damit langfristige gesundheitliche und wirtschaftliche Risikominimierung
    • Rechtssicherheit
    • Gesundheitlicher Schutz von Mitarbeitern und Kunden

    Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Lösungen für eine angepasste Gefährdungsbeurteilungen, betriebliche Pandemieplanung oder Hygienekonzepte.

    Nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrem Kundenbetreuer auf oder lassen Sie uns Ihre Nachricht zukommen.