Das Lieferkettensorgfalltspflichtengesetz (LkSG)

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Einführung des Lieferkettengesetzes (LkSG) -  Pflichten und Konsequenzen für Unternehmen

März 21 2023

2023 – Lieferketten sind komplex und weltweit vernetzt. Unternehmen üben einen großen Einfluss auf ihre Umgebung aus. Die Konsequenzen für ihre ökonomischen Aktivitäten haben Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Seit Anfang des Jahres müssen die ersten Unternehmen in Deutschland ihrer Rechenschafts- und Sorgfaltspflicht durch die Einführung des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gesetzlich nachkommen.

Am 11.06.2021 hat der Bundestag das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) verabschiedet, das auch unter dem Begriff „Lieferkettengesetz“ bekannt ist. Seit dem 01. Januar 2023 ist dieses nun für die ersten Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Auf der EU-Ebene existiert bereits ein Richtlinienentwurf, der möglicherweise noch im Jahr 2023 verabschiedet wird.

Was steckt hinter dem Lieferkettengesetz?

Mit Hilfe desLieferkettengesetztes sollen diese Verstöße gegen Menschenrechts- und Umweltverletzungen eingedämmt werden. Es handelt sich hierbei um ein durch den Bundestag verabschiedetes Gesetz, welches Unternehmen dazu verpflichtet, Verstöße gegen Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette zu vermeiden und Umweltstandards einzuhalten. Grundsätzlich ist das Ziel, dass Schäden für Menschen und Umwelt minimiert, gestoppt sowie idealerweise verhindert werden und in Schadensfällen Abhilfe gewährt wird. So sollenMenschen und Umwelt entlang der gesamten Wertschöpfungskette geschützt werden.

Das Lieferkettengesetz ist am 01. Januar 2023 offiziell für die ersten Unternehmen in Deutschland in Kraft getreten und gilt zunächst für alle Unternehmen, ungeachtet ihrer Rechtsform, die ihren Sitz in Deutschland haben und mindestens 3.000 im Inland beschäftigte Arbeitnehmer:innen aufweisen.Erst ein Jahr später, also ab dem 01. Januar 2024, gelten die gesetzlichen Anforderungen auch für Unternehmen mit einer Größe von 1.000 Angestellten.

Nach 2024 soll der Anwendungsbereich des Gesetzes erneut überprüft werden.

Wie können Unternehmen überprüfen, ob Sie die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen?

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LIEFERKETTENGESETZES

Die kontrollierende Behörde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt Unternehmen einen Fragenkatalog zur Verfügung. Dieser Fragenkatalog wird im Frühjahr 2023 als Online-Eingabemaske zur Verfügung gestellt und geht Schritt für Schritt alle Anforderungen durch. Zusätzlich stellt das BAFA Handreichungen zu bestimmten Themen zur Verfügung (Risikoanalyse, Beschwerdeverfahren, Angemessenheit). So unterstützt das BAFA derzeit die Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.

Welche Strafen gibt es bei einer vorliegenden Verletzung des Gesetzes?

Eine Verletzung des Lieferkettengesetzes kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Unternehmen können somit Bußgelder auferlegt werden, welche stark von dem jeweiligen Umsatz des Unternehmens abhängen. Es können Zwangsgelder bis zu 50.000 €, Bußgelder zwischen 100.000 und 800.000 Euro anfallen und bei Firmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz sogar bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Zusätzlich werden Unternehmen, die schwerwiegende Verstöße aufzeigen, für bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen. Hierzu müssen diese zu mindestens 175.000 Euro Geldbuße verurteilt worden sein. Bei Missachtung der Sorgfaltspflichten muss das Unternehmen außerdem für die entstandenen Schäden haften und Entschädigungen zahlen. Unternehmen, die ordnungswidrig im Sinne des LkSG handeln, können beispielsweise durch aktive Mitwirkung bei der Aufdeckung und durch Wiedergutmachung des Schadens die Bemessung der Geldbuße beeinflussen. Strafrechtliche Sanktionen für die Unternehmensleitung sind nicht vorgesehen. Das LkSG begründet außerdem keine zivilrechtliche Haftung, die über etwaige Regelungen des Privatrechts hinausgeht.

Wie kann Bureau Veritas Unternehmen bei der Einhaltung der Anforderungen des Lieferkettengesetzes unterstützen?

Bureau Veritas hat sich bereits frühzeitig  mit den Anforderungen des Lieferkettengesetzes auseinandergesetzt und ein entsprechendes Serviceportfolio entwickelt. Mit unserem globalen Netzwerk von mehr als 82.000 Mitarbeiter:innen und zahlreichen Inspektoren und Inspektorinnen sowie Auditoren und Auditorinnen an weltweiten Produktionsstandorten können wir mit Lösungen wie beispielsweise Lieferanten-Audits, Zertifizierung nach Sozialstandards oder individuellen Schulungen dazu beitragen, die Lieferkette Ihres Unternehmens nachhaltiger zu gestalten und die Anforderungen des Lieferkettengesetzes einzuhalten. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

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